Äste aus Wald als Dekoration nutzen (trocknen)?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Trockene Äste aus dem Wald kannst du ja erst einen Tag draußen in die pralle Sonne legen, das dürfte die meisten Tierchen verscheuchen. Kaum jemand tut was in den Backofen, Beispiel Blumengestecke.

Der Rest ist harmlos, also man kann damit ebenso leben wie mit ein paar Hausstaubmilben oder was weiß ich, was in den Wohnungen unbemerkt sowieso alles drin ist. Zehntausende winzier Tierchen eben, keine Bange.


logischelogik 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 18:40

Vielen Dank für die Antwort!
Ich habe eher die Sorge dass der Baum modern, schimmeln oder pilzen könnte, da Bäume ja im innern noch sehr viel Feuchtigkeit haben.

LussanK  24.07.2018, 23:06
@logischelogik

Der Schimmel-Pilz findet in typischen Wohnungen keine Lebensbedingungen, da zu trocken - und stirbt ab. Keine Sorge kleine Äste trocknen recht schnell, Oberflächenschimmel kommt nur im dauerfeuchten Bad, wenn man nie lüftet.

logischelogik 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 08:14
@LussanK

Ist eher ein großer Ast, so ca. 2,10m hoch mit einem Stamm-Durchmesser von 12cm. Das dürfte aber hoffentlich ebenfalls nicht durch Schimmel bedroht sein :/

LussanK  25.07.2018, 08:38
@logischelogik

Nein, da die Oberfläche relativ rasch abtrocknet und Pilze an der Oberfläche starten und mangels Sauerstoff nicht im Kern, ist nichts zu befürchten. Bedenke, die Luft ist ohnehin voller Sporen, und die bleiben nicht nur im feuchten Wald. Im Sommer sind die Fenster offen und alles verteilt sich prima. Nie war es ungesund, in einem feuchten Wald spazieren zu gehen ... mal abgesehen von grässlichen Monstern mit glühenden Glubschaugen.

Da genügte ein ausreichendes Einsprühen mit Ungeziefer-Spray.

Ich nehme manchmal einen Ast aus dem Wald mit, dessen Rinde ich vorher entferne. Die mit den schönsten Wurmgängen wie filigrane Zeichnungen nehme ich mit, lackiere sie mit lösungsmittelhaltigem Klarlack - was auch jegliches Ungeziefer abtötet und arrangiere sie dekorativ.


logischelogik 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 08:06

vielen Dank!! <3

Sofern Sei einen Sammelschrein, den man je nach Waldeigetumsverhältnissen beim zuständigen Revierförster oder bei der Kommune erhält, ist die Verwendung von Hölzern aus dem Wald im verinbarten Umfang kein Problem.

Stehlen Sei aber Holz, zieht der § 243 StGB.

§ 242 StGB setzt eine fremde bewegliche Sache voraus, das Holz müßte nicht im EIgentum eines anderen stehen oder aber herrenlos sein.

Eigentümer des Waldes ist in den meisten Fällen der Staat, wenn es kein privater Wald ist.

In beiden Fällen ist das Holz jedoch nicht herrenlos, dass der Gewahrsamsbegriff entscheidend ist und hier gelockerter Gewahrsam an sämtlichen auf dem fraglichen Grundstück liegenden Holz besteht, gleich ob in Form eines Baumes oder als klein geschnittene Holzscheite.

Die Erfahrung lehrt, dass bei ensprechenden Strafanzeigen die Staatsanwaltschaft häufig keine Anlaß zur Verfolgung solcher Taten mangels öffentlichem Intersse sieht.


logischelogik 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 18:39

Ich glaube Sie haben die Frage nicht verstanden.

schelm1  25.07.2018, 11:35
@logischelogik

Hinsichtich möglicher Probleme durch die Ungezieferbelastung des Holzes erübrigen sich weitere Antworten.

Ein Hinweis auf das Erfordenis eines Holzsammelscheins schien durchaus angebracht.