Ärzte haben Schweigepflicht - wie ist es bei Lehrern?
2 Antworten
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Die haben das nicht. Wobei es eventuell eine Ausnahme gibt, wenn es sich um einen Vertrauenslehrer handelt, der verpflichtet ist, die Probleme seiner Gesprächspartner seriös und umsichtig zu behandeln.
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Nein, der dient den Schülern als spezieller Ansprechpartner hat aber ebenfalls keine Schweigepflicht.
Wenn du dem erzählst als Beispiel du hast Suizidgedanken oder du verletzt dich selbst, darf und wird er das deinen Eltern erzählen
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Psychologe ist ein Arzt, der sich gesetzlich daran halten muss. Ein Vertrauenslehrer wird nur angeraten, es nicht herum zu erzählen. Er/ Sie sollte sich dran halten, wenn das Vertrauen aufrecht gehalten werden soll. Sonst vertraut ja niemand mehr, den Vertrauenslehrer. Er ist aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
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Ein Psychologe ist mit Sicherheit kein Arzt. Der Psychologe hat Psychologie studiert, früher Abschluss Diplom, heute Bachelor/Master. Der Arzt hat Medizin studiert und in der Regel eine Approbation ...
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Auch der hat keine Schweigepflicht. Auch der darf das zum Beispiel den Eltern weiter erzählen.
Es besteht keine Schweigepflicht.
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Lehrer, soweit sie Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet sind, sind natürlich Berufsgeheimnisträger i.S.v. § 203 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 StGB.
Insoweit dürfen Lehrer natürlich nicht z.B. ihren Nachbarn erzählen, welche Noten der Max Mustermann aus der 9b in ihrem Fach hat oder dass und aus welchen Gründen und aufgrund welches Sachverhalts eine Klassenkonferenz z.B. Maßnahmen gegen den Max Mustermann verhängt hat.
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Das ist sehr gut. Hatte wegen mancher Antworten schon das Gefühl, dass sie (juristisch gesehen) mit jedem über alles reden dürfen.
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Nee, nee - so ist das nicht. Mag aber ein weitverbreiteter Irrtum sein... :)
Der ist schon eher wie ein Psychologe dann?