Adel?

4 Antworten

Der Adel wurde in Deutschland vor über 100 Jahren abgeschafft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bürgerlich.

Spielt aber keine Rolle.

Siehe Artikel 109 Weimarer Reichsverfassung

Artikel 109
Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Der Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 der Weimarer Verfassung gilt gemäß Art. 123 Abs. 1 des Grundgesetzes bezüglich der namensrechtlichen Behandlung von Adelsbezeichnungen als einfaches Bundesrecht fort. Danach gelten Adelsbezeichnungen „nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“[56][57] Wenn also im Folgenden von „Adel“ die Rede ist, dann lediglich in dem Sinne, dass es Personen gibt, die einen an den Adel erinnernden Namen tragen. 

Meine Familie (väterlicherseits) war früher auch adelig. Das Ganze wurde aber abgeschafft, weshalb es nicht mehr relevant ist. Finde ich aber auch (in meinem Fall) gut so.

Dein Vorfahre hat ihn verloren, deswegen hast Du keinen Anspruch mehr auf den Titel. Obwohl es wirklich nur noch um die Namen geht und es dadurch keine Vorteile gibt.