„von“ im Namen verlieren durch z.B. eine Enterbung?


25.04.2023, 19:32

Ich meine bezogen auf Früher nicht Heute.

7 Antworten

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Der Adel wurde in Deutschland am 14.08.1919 in der Verfassung abgeschafft.

Ein "von" und/oder "zu" hat somit überhaupt nichts mehr mit einem Adel zu tun, sondern sind Überreste ewig-gestriger Menschen, die noch etwas nachhängen, was es schon lange nicht mehr gibt. Das hier der Staat nicht mehr durchgreift verwundert mich doch sehr, immerhin hat die Abschaffung des Adels verfassungsrang.

Wenn also noch jemand sich "von" und/oder "zu" nennt handelt dieser Verfassungswidrig insofern, weil er vorgibt etwas zu sein, was per Grundgesetz (Art. 123) verboten ist.

Letztlich ist "von" und "zu" nur ein Namenszusatz und derjenige kann ihn ebenso wenig gewinnen oder verlieren wie Du Deinen zweiten Vornamen.

Wenn Du also "Fynn Anton Meyer" heißt und der Möchtegernadlige "Fynn von Meyer" - da finde ich als Zweitnamen Anton aber schöner. Mehr Bedeutung hat das "von" nämlich nicht.

Nein, das Adelsprädikat "von" ist nur ein Bestandteil deines Namens.

Den kannst du nicht verlieren.

auf früher? Ich weiß es nicht 100%, aber ich glaube schon, wenn man ein Verbrecher war.

So war ein Vorfahre von Bürgermeister Wöller mal der Graf von HOhenwöllern gewesen. Im 14, Jahrhundert war das. Er war aber ein Raubritter, wurde deswegen auch hingerichtet, hat aber vorher noch alle Adelstitel verloren. Samt seiner Nachkommen natürlich.

Heute ist das wahrscheinlich nicht mehr möglich. Sonst hatte die Familie derer von Anhalt sicher längst gegen all die Zuhälter, die sich adoptieren ließen, erfolgreich prozessiert.

Es gibt keinen Erbadel in Deutschland mehr. Adelskennzeichen wie Prinz oder auch von sind Bestandteile des Namens. Über die Verwendung dieser Bestandteile hat nur der Träger oder die Träger des Namens Entscheidungshoheit.

Nein, man kann keinen Namen verlieren.