Abmahnung trotz Vollendung der Schulpflicht?
Ich bin letztes Jahr im April in Baden-Württemberg 18 geworden. Ich habe von der Schule die Bestätigung bekommen, dass ich ab dieses Jahr nicht mehr schulpflichtig bin und habe mich freiwillig dafür entschieden mit der 10. Klasse in einer Realschule weiterzumachen.
Seit Anfang des Schuljahres habe ich 11 Fehltage angesammelt und bekam deshalb eine Attestpflicht. Seitdem ist 1 Monat vergangen und vor einer Woche habe ich leider an einem Tag gefehlt. Ein Attest konnte ich nicht vorweisen.
Nun droht mir die Rektorin mit einer Geldstrafe und sie würde das dem Ordnungsamt weiterleiten. Weiß jemand, ob Sie das darf und falls ja, kann mir jemand die Rechtsgrundlage dafür nennen?
1 Antwort
Rede nochmal mit deiner Direktorin in Ruhe und sage, dass du einfach auf einem Familienbegräbnis warst auch wenn es nicht stimmt. Begräbnisse und Hochzeiten sind IMMER Entschuldigungsgründe. Solange deine Noten in Ordnung sind und du außer den 11 Fehltagen sonst immer da warst und du sonst keinen Mist gebaut hast, muss man doch nicht so ein Fass aufmachen. Außerdem ist das nur die Realschule und somit nichts weltbewegendes.