Werden meine Eltern bezüglich der Anzeige informiert?
bin minderjährig, also kriegen ja eigentlich meine Eltern Post
Die Geschädigte ( auch minderjährig ) hatte mit ihren Eltern erst Anzeige gegen Unbekannt erstattet und dann habe ich es zugegeben mich entschuldigt und dann haben die aber den Strafantrag zurückgezogen
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Recht am eigenen Bild ( hatte sie gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt )
5 Antworten
Da kommt ein Brief, an deine Eltern adressiert, dass das Verfahren eingestellt wurde
Kann sein, ich hab es anders in der Staatsanwaltschaft erlebt, weil dort angenommen wurde, dass die Eltern über so etwas in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Du kriegst ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn die Polizei weiß, was du gemacht hast
Muss sie denn meinen Namen sagen
will nicht das Post kommt und meine Eltern das dann sehen
Sowas musst Du dir vorher überlegen... am besten Du sagst es den Eltern bevor die Post kommt :)
aber der Strafantrag ist doch Strafverfolgungsvoraussetzung
und beides sind sogar absolute Antragsdelikte.
Deine Eltern werden definitiv informiert, dazu ist die Polizei auch verpflichtet
aber der Strafantrag wurde laut Fragestellung zurückgezogen sodass ein Verfahrenshindernis besteht und die Tat gar nicht mehr verfolgt werden kann
Kann sein das sie der Polizei gesagt haben es ist geklärt kann ja sein das sie nicht deinen Namen gesagt haben ansonsten halt Wache und warte auf den Postboten
Wenn du zu einer Befragung einbestellt wirst, müssten deine Eltern dort mit hin, weil du alleine nicht vernommen werden dürftest.
Es sind aber doch Antragsdelikte und der Strafantrag wurde zurückgezogen, also kann der Täter nicht mehr bestraft werden
Das sieht der https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html aber anders.