Ablauf alleiniges Sorgerecht?
Hi. Ich habe vor das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn zu beantragen. Ich habe beim Familiengericht schon angerufen und mich informiert. Ich muss einen Antrag stellen und Angaben zu Mutter, Vater, Kind machen. Sie sprach von mündlicher Anhörung usw.
Kennt jemand den allgemeinen Ablauf. Bekommt der Vater eine Aufforderung vorstellig zu werden und alle Infos Wahrheitsgemäß anzugeben? Muss er vor Ort sein? Was wenn er es nicht wahrnimmt. Wird mein Sohn (5) auch befragt? Jugendamt ist schon länger eingebunden und wir bestimmt auch Stellung dazu nehmen.
Von welchem Zeitraum muss ich ausgehen?
Dankeschön
3 Antworten
Die Entscheidung ob dir das alleinige Sorgerecht übertragen wird fällt vor dem Familiengericht. Der Richter/Die Richterin hört vorher mindestens beide Elternteile sowie den
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensbeistand
des Kindes. Gegebenfalls holt das Gericht auch weitere Meinungen, z.B. die des Jungendamtes, ein. Ob dein Sohn auch gehört wird entscheidet ebenfalls der Richter/die Richterin, wahrscheinlich auf Basis der Meinung von Verfahrensbeistand und Jugendamt.
NImm dir bitte einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt. Eventuell gibt es in deiner Umgebung einen Verein Alleinerziehender Eltern, die bieten auch Rechtsberatung an. Ich habe damals dann die Anwältin des Vereins gebeten mich vor Gericht zu vertreten.
Bei mir ging es um alleinige Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das hat von der Erstberatung bis zum Urteil etwa 2 Monate gedauert. In Coronazeiten kann es aber auch anders aussehen.
wenn das Jugendamt auf der Seite des Kindes ist was es ja auch sein sollte wird es die Meinung äußern dass das Kind beide Eltern braucht und kein Anlass besteht dem Kindsvater das Sorgerecht abzuerkennen.
Das kann sie unabhängig von Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn der Vater in einer Situation ist das Kind nicht betreuen zu können DARF sie dem Vater das Kind gar nciht übergeben. Allerdings landet das dann sicher auch vor Gericht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt bei wem das Kind lebt und wer in Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden darf. Das hat mit dem Umgangsrecht auch nichts zu tun.
was hat dazu geführt dass dein Antrag vor 2 Jahren wegen Alkoholprobleme des Kindsvaters keine Zustimmung fand ?
du kanst mit deinem anwalt einen antrag beim familiengericht stellen. dort kannst du deine begründungen eingeben. wenn er das kind nicht schwer missbraucht hat oder misshandelt hat, hat dein antrag keine aussicht auf erfolg.
Das ist falsch. Das hängt von den Verhältnissen ab. Kein Kind braucht z.B. einen Vater der das Sorgerecht nicht im Sinne des Kindes ausübt (z.B. verhindert dass ein Kind empfohlene ärztliche Behandlung bekommt, Sport machen darf etc.). Ausserdem ist mit der Zuerkennung des alleinigen Sorgerechtes noch lange nicht die Aberkennung des Umgangsrechtes verbunden, da sind die Hürden viel viel höher.