Abitur - Frage zu "Betrugsversuch"

2 Antworten

Meiner Meinung nach können sie dich nur für das angebliche schummeln belangen, wenn sie dich 'in Action' erwischen.. Soll heißen dass wenn du zB danach erzählst, dass du geschummelt hast oder so, können sie nix mehr machen, weil die Situation vorbei ist.. Und genauso würde ich es bei dir auch einschätzen.. Sie haben dich nicht erwischt (weil du ja auch nicht geschummelt hast), somit können sie rückwirkend nix mehr machen.. Würde mir mal so erklärt, hoffe dass es für dich so zutrifft :)