Antwort
Falsch:
Du bist Grundsätzlich zur Erklärung Deiner Kapitalerträge verpflichtet, auch wenn Du den Freibetrag nicht ausgeschöpft hast und keine Steuern darauf anfallen. Ausnahme, Du erzielst Deine Kapitalerträge bei einem BaFin konntrolliertem Broker, der würde die Meldung innerhalb des Freibetrag auch selbstständig an den Fiskus ausführen, du schreibst jedoch, dass Dein Broker die Steuern nicht selbstständig abführt, also ist er auch nicht BaFin kontrolliert und Du bist verpflichtet Deine Kapitalerträge zu deklarieren. Soweit es sich um einen in Europa zugelassenen Broker handelt, hast du dich damit auch bei Erstellung Deines Accounts bereits einverstanden erklärt.