Abgelaufenes Getränk gekauft - Umtausch?

6 Antworten

Abgelaufen ist nicht zu schlimm (es heisst ja MINDESThaltbarkeitsdatum), ausgelaufen wäre schlimmer.

Da du den Bon noch hast und den Kauf somit nachweisen kannst, sind sie sogar verpflichtet dir den Energy Drink zu ersetzen (Gewährleistungspflicht), da hier ein Mangel vorliegt. Geld müssen sie dir nicht zwingend zurückzahlen, wird aber aus Kulanz meist auch angeboten.

Ja, Lebensmittel dürfen auch über das MHD hinaus verkauft werden. Allerdings muss der Kunde darauf hingewiesen werden, z.B. durch ein Hinweisschild oder durch einen auffällig niedrigen Preis, der schon annehmen lässt, dass das Produkt irgendeinen Mangel aufweist.

Ich vermute mal, dass es sich bei dem Energy Drink entweder um einen in einer Platikflasche handelt, um eine zuckerfreie Variante oder eine mit Fruchtsaft. Denn bei normalen Energy Drinks in Dosen passiert nicht viel auch nicht über das MHD hinaus. Und bei Monster und Rockstar ist das normal, dass die komisch schmecken. ;-)


Ifm001  03.10.2015, 23:57

Allerdings muss der Kunde darauf hingewiesen werden

Wie kommst Du darauf?

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Cokedose  04.10.2015, 01:59
@Ifm001

Weil es, wie gesagt, einen Mangel darstellt und wenn der Händler von diesem Mangel weiß, dann muss er den Kunden darauf hinweisen. Er darf keine mangelhafte Ware wissentlich als einwandfreie Ware anbieten. Selbstverständlich gilt beim MHD zusätzlich, dass er das auch nur dann darf wenn er sich sicher ist, dass die Ware an sich noch in Ordnung ist.

Für den Fall, dass der Händler von dem Mangel an einem Artikel keine Kenntnis hat, gibt es die Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Händler gewährleistet einwandfreie Ware zu verkaufen. Ist dies nicht der Fall ist er dem Kunden gegenüber verpflichtet ihm die mangelhafte Ware durch eine mangelfreie zu ersetzen.

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Ifm001  04.10.2015, 08:59
@Cokedose

Ein abgelaufen es MINDEST-Haltbarkeitsdatum stellt KEINEN Sachmangel dar. Es ist keine Qualitätsminderung der Ware.

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Cokedose  04.10.2015, 12:58
@Ifm001

Das MHD ist Zeitpunkt bis zu dem der Hersteller die einwandfreie Qualität seines Produktes garantiert. Ab diesem Zeitpunkt ist das Produkt i.d.R. zwar noch lange nicht schlecht im Sinne von Verderb, aber die produktspezifischen Eigenschaften der Ware (Aussehen, Konsitenz, Geschmack) können sich mit der Zeit verändern. Je nach Art des Produktes und Lagerung mal mehr, mal weniger. Und wenn das Produkt dann nicht mehr den Qualitätsanforderungen sowohl des Herstellers als auch des Kunden entspricht, so kann man hier sehr wohl von einem Mangel ausgehen.

Schokolade bekommt dann z.B. oft einen weißlichen Belag. Der ist nicht schlimm, macht das Produkt aber unansehnlich und besitzt somit, im Vergleich zu einem fabrikfrischen Produkt, einen Mangel - wenn auch nur einen optischen.

Kohlensäurehaltige Getränke in Einweg-PET-Flaschen haben auch deshalb meist nur ein MHD von 6 Monaten, weil sie durch das Plastik relativ schnell die Kohlensäure verlieren und nach gut einem Jahr teilweise schon gar keine mehr drin haben.

Die Produkte mit abgelaufenem MHD müssen nicht zwingend mangelhaft sein, aber da es ist nicht auszuschließen ist und man es meist ohnehin erst nach dem Öffnen feststellen kann, wird diese Ware somit mit Ablauf des MHD nicht mehr als 100%ig qualitativ einwandfrei angesehen.

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Ifm001  04.10.2015, 23:22
@Cokedose

Du kannst soviel schreiben wie Du willst. Leider interpretiert Du deine eigenen Texte falsch. Wie Du richtig schreibst, garantiert(!) der der Hersteller(!) bis zum MHD ... und ich möchte hinzufügen nur bei korrekter Lagerung. Es ist somit bestenfalls nur eine Garantie zu seinem(!) Kunden.

Insbesondere weil die Lagerung relevant ist, ist das MHD rechtlich kein Qualitätskriterium. Der Verkäufer muss Ware im vereinbaren Zustand liefern, ob das MHD nun abgelaufen ist oder nicht. Erst wenn das MHD explizit im Kaufvertrag, dessen Anlagen oder im Angebot benannt wird, wird es rechtlich relevant.

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Cokedose  05.10.2015, 10:03
@Ifm001

> "Der Verkäufer muss Ware im vereinbaren Zustand liefern, ob das MHD nun abgelaufen ist oder nicht."

Der vereinbarte Zustand ist aber aus Kundensicht stehts der einwandfreie Zustand, sofern nicht auf anderes hingewiesen wird. Denn das MHD sagt aus, dass die Ware (bei korrekter Lagerung) bis zum Ablauf des Datums unbeklich verzehrt werden kann. Auch wenn die Ware nach Ablauf des Datums nicht verdorben sein muss, hat der Kunde diese Gewissheit nicht mehr. Es wird somit zu Ware zweiter Wahl und es kommt für den Kunden einem Glücksspiel gleich ob er nun einwandfreie Ware, die einer neuwertigen entspricht, kauft oder eine die nicht mehr die produktspezifischen Eigenschaften aufweist und nicht mehr einer Ware gleichzusetzen ist bei der der ursprüngliche Zustand gewährleistet ist. Es kann bei bestem Willen nicht von einer einwandfreien Ware gesprochen werden wenn das Risiko besteht u.U. verdorbene Ware zu kaufen und der Kunde davon noch nicht einmal weiß. Bei "Restecken" oder starken Preisnachlässen geht der Kunde dieses Risiko zwar auch ein, aber er ist sich dessen bewusst und in diesem Fall ist hat auch Ware zweiter Wahl den von dir beschriebenen "vereinbarten Zustand".

Und gerade am Beispiel des Fragestellers zeigt sich ja ganz deutlich, dass er hier ein Produkt gekauft hat, welches nicht im vereinbarten Zustand war, da er im nornalen Verkaufsregal zu einem normalen Preis auch ein einwandfreies Produkt erwartet hat. Er hat somit unwissentlich ein qualitativ minderwertiges Produkt verkauft bekommen. Es entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit und das stellt nun mal zweifelsfrei einen Sachmangel dar.

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Ifm001  10.10.2015, 23:58
@Cokedose

Ich merk schon: Du möchtest es nicht verstehen.

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Cokedose  11.10.2015, 12:16
@Ifm001

Du doch auch nicht, trotz ausführlicher Erklärung ...

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Jumari808 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 21:48

Nee, das ist ein Rockstar Punched Green Apple ;)

Und der Nachgeschmack ist wirklich merkwürdig, das liegt nicht am Energy an sich

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Cokedose  03.10.2015, 21:57
@Jumari808

Siehste, hätteste mal lieber Relentless Apple&Kiwi geholt. Zumindest ist es hier so, dass die nicht ablaufen sodern es wahrscheinlicher ist, dass man keinen mehr bekommt weil die leergekauft sind.

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Dürfen Geschäfte Produkte, die schon solange abgelaufen sind, überhaupt noch verkaufen?

Ja, dürfen sie. Der Händler geht dann halt ein gösseres Risiko ein, wenn dann sowas wie eine Lebensmittelvergiftung dabei heraus kommt.

Und was machst Du, wenn der Ladenbesitzer behauptet, Du hättest die Dose gegen eine abgelaufene aus Deiner "Sammlung" getauscht?


Jumari808 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 21:49

Den Gedanken hatte ich auch schon, aber ich denke mal, die anderen Dosen dort werden dann dasselbe MHD haben, das und der Kassenbon werden wohl als "Beweis" reichen

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Cokedose  03.10.2015, 22:02
@Jumari808

Das müsste der Händler nachweisen. Der einzige stichfeste Nachweis der hier jedoch vorliegt ist, dass der Fragesteller gestern einen solchen Energy Drink bei diesem Händler gekauft hat.

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Du kannst es zurückgeben. Im schlimmsten Fall sind die eh kulant.