Ab wie viel jahren darf ich mir ein Handy kaufen

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Auch ohne eine Schriftliche Erlaubnis 60%
Nur mit Schriftlicher Erlaubnis und der unerschrift einer Erziehiungsberechtigten perosn 40%
Eine Erziehiungsberechtigte oder eine allgemein ältere Person muss dabei sein 0%
Das hängt von der Firma ab z.B. ob Saturn, Media Markt oder Expert Bening 0%
Das hängt von dem kassierer der dort aktuell dienst hat oder vom Abteilungsleider ab 0%

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Auch ohne eine Schriftliche Erlaubnis

also ich mir ein tablet mit 12 gekauft mit der erlaubnis meines vaters allerdings ohne irgendein nachweis

Auch ohne eine Schriftliche Erlaubnis

In der Regel würdest du auch ohne jegliche Erlaubnis deiner Eltern ein Handy verkauft bekommen, allerdings müssen deine Eltern damit einverstanden sein, denn sie haben (bis du 14 bist Quasi ein recht auf dein Geld, denn da wird glaub ich ausgegangen, dass es Taschengeld ist) ein Recht das Handy ohne deine Erlaubnis wieder zurück zu geben.


styler12 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 14:42

Danke für deine Anwort. und ja ich hab sie schon um Erlaubnis gebitten :)

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TDome  27.02.2015, 14:44
@styler12

Dann sollte das ja kein Problem mehr sein. :)

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kevin1905  27.02.2015, 15:00

Wo kommt immer die 14 her?

Wir sind nicht im Strafrecht. Eingeschränkt geschäftsfähig ist man mit 7.

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Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. Was bedeutet, dass du das Handy auch alleine kaufen kannst, aber der Kaufvertrag ist nur schwebend gültig d.h. deine Eltern können ihn auch für ungültig erklären und dann muss der Laden das Geld wieder rausrücken. Somit kannst du theoretisch alleine einkaufen, der Laden hat aber das Recht zur eigenen Absicherung nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten das Handy an dich zu verkaufen.


styler12 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 14:46

Danke :)

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Man ist erst ab 14 Jahren bedingt geschäftsfähig. D.h. Du brauchst eine schriftliche Erlaubnis/ Ein Erziehungsberechtigter muss dabei sein.


styler12 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 14:47

Ok

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kevin1905  27.02.2015, 14:59
Man ist erst ab 14 Jahren bedingt geschäftsfähig.

Nein, ab 7, siehe § 106 BGB:

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
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§ 110 BGB.

Erlaubt es dir Verträge zu schließen, die keine wiederkehrende Zahlung vorsehen und welche du aus deinen dir zur Verfügung stehenden Mitteln bestreitest.

Wenn du als 13-jähriger zu mir in den Laden kämst und ein teures Handy kaufen wolltest würde ich es dir nicht verkaufen, da ich Gefahr laufe, dass morgen deine Eltern bei mir auf der Matte stehen und sagen, sie hätten den Kauf nicht genehmigt...