Ab wie viel jahren darf ich mir ein Handy kaufen
Hallo ich wollte hier abstimmen lassen ob, A ich mir mit 13 beim Laden nur ein Handy kaufen kann wenn ich eine schriftliche Erlaubnis dabei hab, B ich ganz normal das Handy kaufen kann oder C ein Erzeihungsberechtigter oder allgemein eine ältere person dabei sein muss.
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
6 Antworten
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also ich mir ein tablet mit 12 gekauft mit der erlaubnis meines vaters allerdings ohne irgendein nachweis
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TDome/1473767041207_nmmslarge__217_0_3120_3120_29517991ffa080e4bfdaed60d3bd5e95.jpg?v=1473767043000)
In der Regel würdest du auch ohne jegliche Erlaubnis deiner Eltern ein Handy verkauft bekommen, allerdings müssen deine Eltern damit einverstanden sein, denn sie haben (bis du 14 bist Quasi ein recht auf dein Geld, denn da wird glaub ich ausgegangen, dass es Taschengeld ist) ein Recht das Handy ohne deine Erlaubnis wieder zurück zu geben.
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Wo kommt immer die 14 her?
Wir sind nicht im Strafrecht. Eingeschränkt geschäftsfähig ist man mit 7.
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Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. Was bedeutet, dass du das Handy auch alleine kaufen kannst, aber der Kaufvertrag ist nur schwebend gültig d.h. deine Eltern können ihn auch für ungültig erklären und dann muss der Laden das Geld wieder rausrücken. Somit kannst du theoretisch alleine einkaufen, der Laden hat aber das Recht zur eigenen Absicherung nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten das Handy an dich zu verkaufen.
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Man ist erst ab 14 Jahren bedingt geschäftsfähig. D.h. Du brauchst eine schriftliche Erlaubnis/ Ein Erziehungsberechtigter muss dabei sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Man ist erst ab 14 Jahren bedingt geschäftsfähig.
Nein, ab 7, siehe § 106 BGB:
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
§ 110 BGB.
Erlaubt es dir Verträge zu schließen, die keine wiederkehrende Zahlung vorsehen und welche du aus deinen dir zur Verfügung stehenden Mitteln bestreitest.
Wenn du als 13-jähriger zu mir in den Laden kämst und ein teures Handy kaufen wolltest würde ich es dir nicht verkaufen, da ich Gefahr laufe, dass morgen deine Eltern bei mir auf der Matte stehen und sagen, sie hätten den Kauf nicht genehmigt...
Danke für deine Anwort. und ja ich hab sie schon um Erlaubnis gebitten :)