Ab welchem Durchschnitt kann eine Klassenarbeit für ungültig erklärt werden?

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Die Klassenarbeit ist ungültig, wenn über 50% der Schüler 4minus, 5 oder 6 geschrieben haben. Dann wird die Arbeit in der Regel wiederholt. Eine solche Arbeit kann jedoch mit Genehmigung der Schulleiting trotzdem gewertet werden, wenn hinreichend im Unterricht und mittels Hausarbeit darauf vorbereitet wurde. Ich selbst musste den traurigen Gang zum Direktor unserer Schule bereits einige Male antreten, weil Klassenarbeiten von den Schülern nicht ernst genug genommen worden waren. Die Schüler hatten ganz einfach nichts dafür getan. Sollte dies hier nicht zutreffen, dann führt der nächste Weg zum Elternvertreter der Klasse.

Ich bin Lehrerin in Hessen.


DieLernbox  26.12.2022, 14:37

Hallo, man sollte sich auf jeden Fall an den Schulleiter wenden.

Gibt es den schon Neuigkeiten in dem Fall?

Liebe Grüße

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tanztrainer1 
Beitragsersteller
 28.06.2009, 14:10

Klar, wenn die Schüler faul sind, dann ist es ihre eigene Schuld. Aber sogar der Oberstreber, der bestimmt fleißig gelernt hat, bekam eine 4! Und richtig faul sind die in dieser Klasse bestimmt nicht!!

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Maryline  28.06.2009, 14:36
@tanztrainer1

Wenn keine Wiederholung der Arbeit angekündigt ist, bitte morgen den Elternvertreter benachrichtigen und ihn darum bitten, schnellstens beim Direktor einen Termin zu machen. Alles sehr umständlich, aber das ist nun mal der übliche Weg. Natürlich kann man auch den Versuch starten, sofort mit dem Chef zu sprechen, doch ohne Rückendeckung des Elternvertreters wird man da leicht abgewimmelt.

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Ich persönlich kenne die Regelung, dass die Arbeit nicht unbedingt gewertet werden muss, sofern mehr als 1/3 der Schüler eine Note hat, die schlechter als 4 ist. Wenn der Fachlehrer nicht von sich aus beschließt, diese Arbeit nicht zu werten, entscheidet unter Umständen die Schulleitung (nach Beratung mit dem betreffenden Lehrer und auch dem Klassenlehrer) darüber...

Tatsächlich ist diese Regelung in manchen Bundesländern (definitiv weiß ich das von NRW) aufgehoben. Bis vor einigen Jahren hatten wir einen sog. Drittelerlass. Dieser schrieb vor, dass Klassenarbeiten, bei denen mehr als 1/3 der Noten im Bereich 5-6 lagen, dem Schulleiter zur Genehmigung vorgelegt werden mussten. Offiziell entschied dann der Schulleiter, ob diese Arbeit gewertet werden durfte oder wiederholt werden musste. In der Praxis entschied sich zumeist schon der Fachlehrer selbst für eine Wiederholung, um sich z.B. lästige Begründungen bei der Schulleitung zu ersparen. Diesen Erlass gibt es nicht mehr. Da dem Schulleiter das Ergebnis jeder Klassenarbeit aber in jedem Fall vorgelegt werden muss, kann er - unabhängig von der Quote - trotzdem eine Wiederholung verlangen.
Wie die Sachlage in Bayern aussieht, kann ich leider nicht beurteilen. Ich würde als Lehrer bei einem solchen Ausfall aber mächtig ins Grübeln kommen.


tanztrainer1 
Beitragsersteller
 17.07.2009, 13:52

War eine untalentierte Referendarin!!

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Ab welchem Schnitt Arbeiten für ungültig erklärt werden können/müssen weiß ich leider nicht. ABER ich weiß (aus eigener Erfahrung) das sich ein Lehrer eine schlecht ausgefallene Arbeit beim Rektor genehmigen lassen kann. Er muß dann "nur" beim Rektor erklären, was er im Unterricht genau behandelt hat und warum die Arbeit so schlecht ausgefallen ist und dann kann der Rektor genehmigen, das die Arbeit SO in die Wertung einfließen darf und nicht wiederholt werden braucht...
Ob das allerdings sinnvoll ist, sei mal dahingestellt....

wenden sie sich doch einfach mal an die schulleitung!


tanztrainer1 
Beitragsersteller
 28.06.2009, 13:48

Danke, werden wir jetzt machen!

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