Ab welchem Alter kann ein schulmädchen etwas mit einem Erwachsenen haben?

Grauerwolf245  29.06.2024, 23:00

Schon Mal etwas von Verhütung gehört ?? Eine 14 jährige sollte man wirklich nicht Schwägern ! Das finde ich wirklich nicht gut dann ist die Kind/Jugendzeit vorbei !

alinajlh 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 23:33

Man ist immer ein Kind, egal ob mit eigenem Kind oder ohne, du selbst, bleibst auch immer ein Kind. Du wirst nur erwachsen.

11 Antworten

Legal wäre es. Aber eklig ist es ebenfalls.

Jemand sollte dringend ihre Eltern informieren.


GrayWolf  25.06.2024, 08:23

Ob das ekelig ist, geht nur die beiden etwas an und warum sollte man die Eltern informieren?

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alinajlh 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 08:35
@GrayWolf

Die Eltern wissen das, dass sie ihn hat. Diese haben dazu nichts gesagt.

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GrayWolf  25.06.2024, 08:43
@sleepingbeautyy

Dann müsste man bei allem die Eltern informieren ... wenn sie sich Schuhe kauf, ins Kino geht, oder im Park rumläuft ... schließlich ist sie minderjährig. Solange man davon ausgehen kann, dass kein Zwang im Spiel ist, oder der minderjährige Partner in irgendeiner Form gezwungen wird, dann ist das okay. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, die Altersgrenzen entsprechend festzulegen. Solange niemand in irgendeiner Form ausgenutzt oder manipuliert wird, geht es keinen anderen etwas an.

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sleepingbeautyy  25.06.2024, 08:46
@alinajlh

Dann kann auch niemand was machen dagegen. Falls sie schwanger wird, bekommen ihre Eltern das Sorgerecht fürs Erste.

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GrayWolf  25.06.2024, 08:53
@sleepingbeautyy

Du kennst mich nicht, also urteile nicht über mich, zumindest kann ich dir sagen, dass ich ganz weit weg von verblendet bin.

Davon abgesehen ist es praktisch unmöglich, sich mit so wenigen Informationen ein echtes Bild machen zu können. Das läuft dann auf eine Grundsatzdiskussion hinaus, bei einem Thema, welches man nicht (oder extrem schlecht) grundsätzlich beurteilen kann.

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befreiungskampf  03.08.2024, 13:45
@GrayWolf

Ja. Sonst haben wir bald "amerikanische" Verhältnisse. Aber bei Schwangerschaft ist es natürlich schon eine andere Sache, zumindest wenn der Kindesvater unverantwortlich ist. Mit oder ohne Schwangerschaft ist das Entscheidende an der ganzen Geschichte.

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Von Experte Smartass67 bestätigt

Ab 14 gibt es rechtlich keine Altersgrenze nach oben. Moralisch fragwürdig ist es aber definitiv

Alles was das 18 Lebensjahr erreicht hat oder überschritten kann mit gleichem Alters oder älter zusammen sein

§2 BGB

Alles was das 18 Lebensjahr nicht erreicht hat gilt als Jugendlicher oder Kind. Dort kann Jugendlicher mit Jugendlicher und Kind mit Kind.

Jugendlicher mit Kind unterliegt dem Jugendgesetz.

Somit ist es strafbar wenn eine Person die unter 18 ist mit einer Person die über 18 ist Verkehrt.

In deinem Fall hat der Erwachsene eine Straftat begangen nach StGB

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner strafbar,

Da ist es unerheblich ob einvernehmlich oder nicht.

Deine Freundin hat somit durch Ihre Sture uneinsichtige Handlung mit einem Erwachsenen eine Straftat begangen.

Somit würde sie eine gewisse Mitschuld zur Straftat tragen , sie würde nach dem Jugendgesetz dann Verurteilt. Der Erwachsene hingegen kann nach dem erwachsenen Recht eine Strafe oder Bußgeld erwarten. Kann je nach härte auch mit Gefängnis also Haft belegt werden.


Grauerwolf245  29.06.2024, 23:03

Das ist leider so nicht richtig

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cfnmjagerne  25.06.2024, 09:12

Das ist alles Quatsch. Hier wird die eigene Meinung als Tatsache hingestellt. Wer die Wahrheit wissen will kann ja mal googeln

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Mungukun  25.06.2024, 09:00
Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner strafbar,

Du hast die entscheidende Bedingung vergessen. Es ist nur dann strafbar, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Fehlt es an dieser Ausnutzung, ist auch der Verkehr nicht strafbar.

Aufgrund des Alters alleine ist noch kein § 182 Abs. 3 StGB erfüllt. Das ist auch gängige Rechtsprechung, beispielsweise OLG Urteil v. 24.03.2016, Az. 9 UF 132/15

Da ist es unerheblich ob einvernehmlich oder nicht.

Nein ist es nicht.

Deine Freundin hat somit durch Ihre Sture uneinsichtige Handlung mit einem Erwachsenen eine Straftat begangen.

Das Opfer einer Straftat hat nie eine Mitschuld.

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Ossiwankenobi  25.06.2024, 08:55

"strafbar" ... genau so isses !! - Unser Sohn wurde mit 16 von einer dreißigjährigen "flach gelegt". Leider haben wir die Dame seinerzeit nicht angezeigt.

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Mungukun  25.06.2024, 09:01
@Ossiwankenobi

Wäre auch pauschal nicht strafbar. Die Aussage des Antwortenden ist nicht korrekt, weil er das entscheidende Tatbestandsmerkmal des § 182 Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung) unterschlagen hat.

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Flips100  25.06.2024, 09:06
@Mungukun

Es ist Pauschal Strafbar selbst wenn man es nicht Versteht. Zig Urteile dazu liegen beim Amtsgericht . Die Öffentlichen kannst dir ja mal durchlesen. Dazu gibt es auch genug Querverweise auf Urteile vom OLG (Öffentlicher Bereich/Urteile)

Kannst dir die Sachen über deinen RA Aushändigen lassen. Bei den Öffentlichen war ich bei einigen Dabei (zuschauer) und habe die Urteile mitbekommen ,von Sozialstunden , über Geldstrafe bis Mehjährige Haft alles dabei. Solche Menschen die so was machen werden in der Gesellschaft als Pädophile angesehen und im Knast freuen sich die Häftlinge so einen genussvoll zu zerreißen. Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln wie Solche Menschen das nur immer und immer wieder Schönreden .Das hat nichts im geringsten mehr mit Liebe zu tun !

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Mungukun  25.06.2024, 09:11
@Flips100
Es ist Pauschal Strafbar selbst wenn man es nicht Versteht

Nein ist es nicht. Ansonsten hätte der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal mit der Ausnutzung nicht eingefügt, sondern es wie beim § 176 StGB nur an den Altersgrenzen fest gemacht. Hat er aber nicht.

Zig Urteile dazu liegen beim Amtsgericht . Die Öffentlichen kannst dir ja mal durchlesen. Dazu gibt es auch genug Querverweise auf Urteile vom OLG (Öffentlicher Bereich/Urteile)

Richtig, nämlich das vom OLG Brandenburg v. 24.03.2016, Az. 9 UF 132/15, dass die Beziehung einer 15 Jährigen zu ihrem 47 Jahre alten Onkel gegen den Willen der Eltern erlaubt.

Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln wie Solche Menschen das nur immer und immer wieder Schönreden

Das hat nichts mit Schönreden zu tun, sondern mit sauberer juristischer Arbeit.

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Flips100  25.06.2024, 09:17
@Mungukun

Tut mir leid das ist Falschauslegung von Informationen . Musste dies leider Melden . Es ist definitv Falsch zu Behaupten das Sex mit Minderjährigen gegenüber Sex mit erwachsene Straffrei ist. Ebenso ist es auch Strafbar Sachlagen Falsch auszulegen und im zusammenhang zu reißen. !

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Mungukun  25.06.2024, 09:22
@Flips100

Ein Gerichtsurteil, was jeder anhand des Aktenzeichens nachlesen kann, soll also eine falsche Information sein? Du dagegen lässt das entscheidende Tatbestandsmerkmal des § 182 Abs. 3 StGB weg. Wenn, dann ist damit deine Antwort eine bewusste Falschinformation, aber nicht meine Richtigstellung.

Ebenso ist es auch Strafbar Sachlagen Falsch auszulegen und im zusammenhang zu reißen. !

Wieder eine falsche Behauptung oder welche Strafnorm des StGB soll dabei erfüllt sein? Selbst wenn es Fakenews wären, was es nicht sind, ist das nicht strafbar.

Musste dies leider Melden .

Da bin ich Mal gespannt, wie die Moderation entscheidet. Ich habe sachlich und faktisch juristisch sauber argumentiert ohne jegliche Beleidigung.

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Ich hab ja jetzt auch schon die 30 überschritten … und ich kann mir mir einer 14-Jährigen das nicht wirklich vorstellen. Körperlich mag da schon vieles entwickelt sein, aber es ist wirklich nicht ansatzweise meins.

Ab 14 ist es gesetzlich erlaubt, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten sind (z.B. dass der jüngere bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzt, die sexuellen Handlungen nicht unter Ausnutzung irgendwelcher Zwangslagen oder eines Abhängigkeitsverhältnisses passieren oder gegen irgendeine Art von Entgelt).

Im Falle einer Schwangerschaft wird sich ohnehin das Jugendamt einschalten und nach der bestmöglichen Versorgung für das Baby schauen. Das kann z.B. bei der minderjährigen Mutter sein, wenn deren Eltern sich bereiterklären bei der Erziehung und Versorgung des Babys zu helfen, das kann aber evtl. auch beim erheblich älteren Vater sein, wenn die Voraussetzungen bei ihm als besser angesehen werden und das auch von den Beteiligten so gewünscht ist. Oder es kann auch sein, dass das Baby in staatliche Fürsorge genommen wird und z.B. zu einer Pflegefamilie kommt oder gar zur Adoption freigegeben wird, wenn das gewünscht wird.


befreiungskampf  03.08.2024, 13:51

Dass das Sorgerecht dann nicht automatisch beim älteren Vater vorliegt ist schon ein Skandal, finde ich. Das ist eine erhebliche Einmischung in das natürliche Recht eines Menschen. Es sollte andersherum sein: erst wenn klar ist, dass der volljährige Vater nicht imstande ist, die Verantwortung zu übernehmen, dann erst sollte das Jugendamt eingeschaltet werden. Ekelhaft, diese Fremdbestimmung, und die Neugeborenen können nie was dafür, dass sie aufgrund von Formalitäten von ihren eigenen Eltern getrennt werden!

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