Ab wann kann man eine Steuererklärung machen?

7 Antworten

Eine freiwillige Steuererklärung kann man immer machen und das bis zu 4 Jahre zurückliegend (bei Studenten sogar 7).

Die Erklärung wird nie für das aktuelle Jahr erstellt sondern immer für das vergangene Jahr. Die Erklärung für 2024 kann man also frühestens am 01.01.25 machen.

Damit kann man ja angeblich viel Geld zurück bekommen.

Ja, kann man. Aber ersteinmal muss man überhaupt Steuern gezahlt haben, um ggf. zuviel bezahlte Steuern erstattet bekommen zu können. Vom Verlustvortrag mal abgesehen.

Ergo: Zahlst du keine Lohnsteuer oder hast keine Verluste aus steuerlicher Sicht, ist auch nichts zurück zu bekommen. Beides trifft oft auf Azubis zu.

Da du voraussichtlich nicht zur Steuererklärung verpflichtet bist, kannst du erstmal lange abwarten und die dann noch rückwirkend machen, falls du mit entsprechender Erfahrung doch der Ansicht bist, dass da was zu holen sei.


iF3lix  15.08.2024, 20:31
(bei Studenten sogar 7).

Kleiner Hinweis: das hat nix mit Studenten zu tun und gilt auch nicht für die Steuererklärung. Erklärungen zur gesonderten Festellung von Verlusten können bis zu 7 Jahre rückwirkend abgegeben werden. Dadurch bekommt man keine Steuer zurück, weil die eigentliche Steuerfestsetzung unterbleibt (da Festsetzungsverjährung eingetreten ist) - der Verlust kann aber vorgetragen werden und sorgt dann evtl. für eine Steuererstattung.

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Mit Ablauf des Jahres kannst du die Erklärung für das Vorjahr abgeben.

Die Steuererklärung 2025 kannst du also frühestens am 01.01.2026 abgeben.

Ob du etwas wieder bekommst, hängt von der gezahlten Lohnsteuer ab. Mehr als diese kann man unmöglich zurück bekommen. In der Ausbildung zahlt man in den meisten Fällen gar keine Lohnsteuer und kann dann auch entsprechend keine Erstattung bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

In der Ausbildung wirst Du wahrscheinlich keine Steuern zahlen - von daher ist es unwahrscheinlich, dass Du von Deinen (nicht) bezahlten Steuern etwas zurück bekommst. Aber ansonsten: Du kannst quasi jedes Jahr eine Erklärung abgeben! Wichtig - eventuell: Hast Du einmal eine Erklärung abgegeben, dann bist Du verpflichtet (!) jedes Jahr eine Erklärung abzugeben!


Giota210  15.08.2024, 17:21
Hast Du einmal eine Erklärung abgegeben, dann bist Du verpflichtet (!) jedes Jahr eine Erklärung abzugeben!

Wo das steht (außer im Flurfunk natürlich) würde mich mal gerne interessieren.

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wurzlsepp668  15.08.2024, 16:16
Wichtig - eventuell: Hast Du einmal eine Erklärung abgegeben, dann bist Du verpflichtet (!) jedes Jahr eine Erklärung abzugeben!

Quelle? weder in der AO noch im EStG steht diesbezüglich etwas!

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Mungukun  15.08.2024, 16:12
Hast Du einmal eine Erklärung abgegeben, dann bist Du verpflichtet (!) jedes Jahr eine Erklärung abzugeben!

Das ist natürlich vollkommener Blödsinn.

Die Tatbestände für eine Abgabepflicht sind klar gesetzlich geregelt. Im Vorjahr eine Erklärung abgegeben zu haben ist, löst keine Verpflichtung aus.

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Mit Ablauf des Kalenderjahres kann eine Erklärung abgeben werden.

Wirklich Sinn macht es nur dann wenn man tatsächlich (Lohn-) Steuer zahlt oder aber eine Verlust feststellen und vortragen lassen will.

Ohne gezahlte Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder aber geleisteten Vorauszahlungen gibt es auch keine Erstattung seitens des FA.

Lediglich die Mobilitätsprämie, sofern du über 21km Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Dazu müsste deine Ausbildungsvergütung als Single in Lohnst.klasse 1 mehr als 1358€ mtl. Bruttolohn betragen; falls du als Fluglotse deine Ausbild. beginnst, wäre dies möglich - sonst eher nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Giota210  15.08.2024, 18:41

Oder er kann einen Verlustvortrag geltend machen (Geht auch nur, wenn er die Kosten als Werbungskosten geltend machen kann).

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