Ab wann gilt Selbstverteidigung?

11 Antworten

Hey, 

Wenn du dich bedroht fühlst (z.B. Wenn dich jemand packt) kannst du dich natürlich verteidigen. Wenn es sich um eine Straftat handelt (von dir oder deinem Gegenüber) Polizei einschalten. Und wenn du deinem 'Gegner' den Arm brichst solltest du natürlich die 112 wählen ;) 

LG 

Es kommt ein bisschen auf die Verhältnismäßigkeit an.

Bist du eine Frau?

Wenn sich zum Beispiel ein Kind um dein Bein wickelt, darfst du es nicht schlagen.

Wenn dich ein Mann anpackt und fest hält, darfst du zuschlagen, weil du dich real bedroht fühlen kannst.
Hinzu kommt, dass die meisten Männer zuviel Stolz haben, dich anzuzeigen, selbst wenn sie es vom Recht her könnten.

Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, dass ein Mann eine Frau angezeigt hat, weil sie ihm eine verpasst hat.

Es kommt auch etwas auf den Umstand an. Ist es eine vertraute Person, die du kennst, die dich kurz fest hält und sagt: "Warte mal kurz, ich muss dir noch etwas sagen." oder ist es jemand Fremdes, der aus dem Schatten dich anspringt und dir mit drohender Stimme begegnet.


furbo  02.03.2016, 17:37

Es kommt ein bisschen auf die Verhältnismäßigkeit an.

Notwehr braucht die Erforderlichkeit, nicht die Verhältnismäßigkeit.

Um die offensichtlich unausrottbare Verhältnismäßigkeit der Notwehr mal ad absurdum zu führen:

Frau X wird durch Y vergewaltigt. In ihrer Not rudert sie mit den Armen, kriegt ein Küchenmesser zu fassen und schlitzt damit als einzig mögliche Verteidigung dem Y die Kehle auf. Y stirbt.

Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit wurde gegen das Leben des Angreifers aufgewogen. Also eine unverhältnismäßige Abwehr. Würde die Notwehr an die Verhältnismäßigkeit anknüpfen, müsste X sich vergewaltigen lassen - oder aber nachher bestraft werden. 

Die Abwehr war aber erforderlich, so dass sich Frau X straflos wehren durfte.

Herr X, durchtrainierter Kampfsportler, wird auf der Straße angegriffen, der ihm körperlich unterlegene Y will ihn erwürgen, ihn also töten. X befreit sich aus dem Würgegriff und tötet Y. 

Der Angriff gegen das Leben wurde mit dem Tod des Angreifers abgewehrt. Die Abwehr war also verhältnismäßig, obwohl X den Y leicht mit einem Fauststoß hätte ko schlagen können. Würde die Notwehr an die Verhältnismäßigkeit anknüpfen, würde X nicht bestraft. 

Die tödliche Abwehr war aber nicht erforderlich, so dass X bestraft würde. 

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Suboptimierer  02.03.2016, 19:01
@furbo

Das sind sehr plastische Beispiele, vor allem das erste. Ich bin mir sicher, dass man dies sogar noch auf die Spitze treiben könnte. 

Wo fängt Notwehr an?
Wenn Notwehr schon dabei anfängt, sich gegen ein Festhalten zur Wehr zu setzen, dann könnte man dein Beispiel sogar auf die Frage münzen.
Das würde bedeuten, dass man sogar jemanden umbringen dürfte, wenn derjenige einen festhielt, vorausgesetzt man sieht keine andere Möglichkeit.

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furbo  02.03.2016, 19:15
@Suboptimierer

Das würde bedeuten, dass man sogar jemanden umbringen dürfte, wenn derjenige einen festhielt, vorausgesetzt man sieht keine andere Möglichkeit.

Grundsätzlich hast du Recht. Wenn aber ein krasses Missverhältnis zwischen angegriffenem und verteidigtem Gut besteht, so krass, dass man es auch ohne nähere Prüfung erkennt, dann darf man sich nicht um jeden Preis wehren.

Dannius hat in seiner Antwort als Beispiel den Todesschuss auf Kirschendiebe aufgeführt. Das wäre so ein Missverhältnis (obwohl das RG, das vor vielen Jahren tatsächlich den Fall beurteilen musste, die Notwehr bejahte - aber die Zeiten und die Ansichten ändern sich). 

Wenn du eine interessante und kompetente Meinung zur Notwehr lesen möchtest:

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Es genügt ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff.

Ein Angriff ist eine Handlung eines anderen, die sich gegen Deine Rechtsgüter (Leib und Leben, persönliche Freiheit, Eigentum usw.) richtet.

Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er bereits begonnen und noch nicht geendet hat. Hat Dich z.B. jemand geschlagen, darfst Du nur Gewalt gegen den Angreifer anwenden, wenn er sonst ggfs. sofort (und nicht erst morgen) noch einmal zuschlägt.

Rechtswidrig ist der Angriff, wenn es keinen Rechtfertigungsgrund gibt (z.B.: jemand wehrt sich zulässigerweise gegen Dich, oder die Polizei wendet zulässigen Zwang an).

Zulässig ist nur das Verteidigungsmittel, das erforderlich ist, um zu einem sicheren Erfolg zu führen. Würde z.B. Wegschubsen sicher genügen, damit der Angriff endet, darf man nicht mit einem Messer zustechen.

Unverhältnismäßige Mittel dürfen - auch wenn sie zur Abwehr in diesem Sinne erforderlich sein sollten - nicht angewendet warden bei Unfug- und Bagatellabwehr (z.B. Klauen von Kirschen vom Baum), gegen Kinder, gegen erkennbar in ihrer Steuerung Reduzierte (Betrunkene, Geisteskranke), bei einem erkennbar irrenden Angreifer und nach einer Provokation durch Dich. Ansonsten gilt (in Deutschland) das sog. John-Wayne-Prinzip: Erlaubt ist, was erforderlich ist, unabhängig von der Verhältsnismäßigkeit ("Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen").

Auf die Nothilfe bin ich der Einfachheit halber nicht eingegangen, weil danach nicht gefragt war. Man darf aber unter grundsätzlich denselben Voraussetzungen und in den genannten Grenzen auch anderen helfen, die gegenwärtig rechtswidrig angegriffen werden.

Also zu Deinem Fall: Jemanden zu packen und nicht laufen zu lassen ist Nötigung, ab einer gewissen Dauer auch Freiheitsberaubung. Dies ist ein rechtswidriger Angriff, und man darf sich mit den erforderlichen Mitteln (nicht mehr!) dagegen wehren.


Notwehr bedeutet immer mit angemessener Gewalt zu reagieren das heißt deine eigenen Aktionen dürfen die Gewaltätigkeit des anderen nicht überschreiten und dürfen nur dem Zweck dienlich sein denn Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Das heißt auch Notwehr heißt nicht das du nach einem Schlag zurück schlagen darfst. Notwehr heißt das du deinen Gegner niederringen und festhalten darfst (wenn du weiteres von ihm zu befürchten hast) und nicht belangt wirst sollte er sich beim Sturz etwas tun.


FA117  21.10.2022, 00:15

Notwehr heißt das du deinen Gegner niederringen und festhalten darfst So einfach ist das aber nicht wenn jemand stärker ist wird er mich einfach verprügeln

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Es gibt kein Minimum. 

Jeder rechtswidrige Angriff ist notwehrfähig. Es gibt keine Verhältnismäßigkeit, es darf nur kein krasses Missverhältnis zwischen angegriffenem und verteidigtem Gut geben; auch ist bei Kindern/Schuldunfähigen oder Angetrunkenen nur eingeschränkt Notwehr zulässig.

Im Extremfall könntest du sogar dem ständigen Beleidiger einen auf die Nase geben, damit er aufhört, deine Ehre anzugreifen.