Ab wann gilt etwas als Hausfriedensbruch?
Mein kranker Ex der mittlerweile auf Drogen ist läuft Nachts in unserem Garten rum, auch tagsüber war er bei uns im Garten weshalb wir die Polizei gerufen hatten und sie ihn mitgenommen haben, wir wollten daraufhin ihn anzeigen wegen Hausfriedensbruch aber der Polizist meinte das es nicht ganz als Hausfriedensbruch gilt? Wieso nicht? ich meine, er klettert auf des Grundstücks von unserem Nachbarn und geht über den Zaun um zu uns in den Garten zu kommen???? warum kein Hausfriedensbruch??
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Wer wollte anzeigen (Wir = Nachbar?) ? Hat der Ex bei dir Mietvertrag/Miteigentum?
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Ich weil er MEIN Grundstück betritt OHNE erlaubnis
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Und er hat weder ein Miteigentum noch irgendeine Art Mietverhältnis welchen ihn zum Aufenthalt berechtigt?
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Nein gar nichts
2 Antworten
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Ich denke der Hausfriedensbruch setzt neben der Einfriedung noch den Vorsatz voraus (dolus eventualis). Mit anderen Worten: Wenn ein Besoffener über einen Zaun stolpern würde und bewusstlos auf einem eingefriedeten Grundstück liegen bleibt, ist das kein Hausfriedensbruch, da die Absicht ja fehlt.
Gemäß Ihrer Beschreibung ist der Mann gestört und steht unter Substanzeinfluss. Er hat somit nicht die bewusste Absicht oder ein Motiv einen Hausfriedensbruch zu begehen. Stattdessen ist sein Unterbewusstsein aktiv, welches ihn zu dem Grundstück lenkt, da es wohl etwas heimeliges mit dem Grundstück verbindet.
Es ist ihm unter Umständen nicht bewusst, dass er in ein fremdes Grundstück eindringt.
Sofern Sie ihn hierauf dazu aufgefordert haben sich aus dem Tatobjekt zu entfernen und er es nicht gleich tat, könnte er diese Aufforderung nicht verstanden haben und deshalb auf dem Grundstück ohne Befugnis verweilt sein.
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das ist hausfriedensbruch....die wollten wohl keine formulare ausfüllen...
Der Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung, ein befriedetes Besitztum oder einen besonders geschützten Raum widerrechtlich eindringt oder sich darin unbefugt aufhält.
dein garten mit zaun drumrum ist ein befriededes besitztum
Ein befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, welches durch zusammenhängende nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren wie z.B. Mauern, Zäunen, Hecken usw. in äußerlich erkennbarer Weise gegen willkürliches Betreten gesichert ist.
für mich ist das ne eindeutige sachlage.