Ab wann gilt Entschädigung für Verspätungen der DB?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bahn, Deutsche Bahn, Bus
Mindestens 60 Minuten Verspätung und unter der Voraussetzung, dass der Entschädigungsbetrag mindestens 4 € beträgt.
Generell erhalten Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent für die einfache Fahrt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Deutsche Bahn, Zug, Öffentliche Verkehrsmittel
die Fahrgastrechte greifen ab 60 Minuten Verspätung, also zwischen 60 und 120 Minuten bekommst du 25 % zurück, ab 120 Minuten 50%.
60 -> 25%, 120 -> 50%