Ab wann gehören Transgender Rechtlich im anderen Geschlecht?

3 Antworten

Was meinst du mit ab wann? Man ist von Geburt an sein Geschlecht - wann man selbst es feststellt und erkennt, ist bei jeder Person unterschiedlich. Bei mir war das im Laufe der Pubertät.

Gesetzlich durchgesetzt hat man es nach der Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem TSG. Vorher besteht kein Rechtsanspruch auf den richtigen Namen und Geschlechtereintrag. Auf Kulanz darf jedoch beides bereits zu dem Zeitpunkt verwendet werden.

Das Problem bei der Personenstandsänderung ist, dass sie nur binäre Personen anerkennt, also nichtbinäre Geschlechter keine Möglichkeit haben, ihr Geschlecht richtig eintragen zu lassen. Um dem Abhilfe zu schaffen, kann man beispielsweise auf den Ergänzungsausweis der dgti zurückgreifen, der alle Geschlechter anerkennt - und in vielen Situationen hilfreich sein kann, da in dem Fall ja das eingetragene Hebammengeschlecht nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmt.

Dadurch kann man als nichtbinäre Person (wenn auch nur auf Kulanz) auch sein Geschlecht und seinen richtigen Namen eintragen lassen. Der Ergänzungsausweis ist aber natürlich auch für binäre Geschlechter anwendbar, die noch keine Personenstandsänderung hatten.

Hallo,

also rechtlich über das Gericht nennt sich das Vornamen- und Personenstandsänderung (kurz: Vä/Pä).

Da stellt man dann dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag (eben auf die Vä/Pä). Dann bekommt man zwei Gutachter zugewiesen (man kann auch selber welche vorschlagen), die Mithilfe eines einmaligen Termines beurteilen, ob man trans* ist oder nicht. Dann schicken diese Gutachter ihre Gutachten zum Gericht und man bekommt einen Anhörungstermin (der dauert circa 10-15 Minuten). Bei dem Termin geht man das dann nochmal grob durch und bestätigt den Wunsch, seinen Namen und das Geschlecht zu ändern (es muss seit mindestens 3 Jahren der Wunsch bestehen, als das andere Geschlecht zu leben). Dann gibt es vorläufige Rechtsmittel, auf die man aber über 18 verzichten kann, dann bekommt man den rechtskräftigen Beschluss schneller. Nach spätestens 4 Wochen hat man dann den rechtsgültigen Beschluss. Damit kann man dann alle Ausweise/ Papiere ändern. Dieses ganze Verfahren kostet aber Geld (meistens so 2000-3000€, es gibt aber auch welche, die weniger zahlen mussten), deshalb beantragen die meisten Prozesskostenhilfe gleich mit am Anfang (da werden die Kosten übernommen, wenn man wenig Geld und Gehalt hat oder so), damit kenne ich mich aber nicht aus.

In der Schule und mit der Umkleide ist das etwas anders: Es gibt unterschiedliche Fälle, es gibt (zum Beispiel) Trans-Jungs, die sich in der Jungenumkleide umziehen und andere, die sich separat umziehen. Das sollte man am besten mit der Schule besprechen.

Lg, Moritz

Woher ich das weiß:Recherche

Rechtlich kann man das Geschlecht auf Grundlage des Transsexuellengesetz (TSG) bei dem zuständigen Amtsgericht ändern.

Da gibt es kein festes „wann“, diese Änderung kann man theoretisch immer beantragen, in jedem Alter, dafür muss man heutzutage auch nicht mehr operiert sein oder Hormone bekommen (rechtlicher und medizinischer Weg sind mittlerweile getrennt).

Der Knackpunkt ist daran, dass man dafür aktuell zwei psychologische Gutachten anfertigen lassen muss. Dieser Gutachter erfragt quasi, dass der Klient tatsächlich transident ist und sich dies mit hoher nicht mehr ändern wird. Dadurch zieht sich dieses Verfahren gerne mal bis zu 12 Monate in die Länge, häufig aber eher so 6 Monate.

Ab dann ist man zumindest auf dem Papier das jeweilige Geschlecht. Davor kann aber unter Absprache der Schule, dem Fitnessstudio oder wo auch immer man angemeldet ist, darüber sprechen bereits die gewünschte Umkleide auszusuchen. Bei der Schule ist es häufig aufgrund der anderen Mitschüler etwas kompliziert, verständlich, viele bekommen dann eine gesonderte Umkleide