Wie sieht die Aufsichtspflicht der Schule bei Befreiung vom Religionsunterricht aus?
Meine Tochter kommt bald in die 5. Klasse Gynasium (NRW). Sie ist seit der 1. Klasse vom Religionsunterricht befreit, da wir Atheisten sind. Diese Stunden hatte sie in der Grundschule frei, es waren immer Randstunden.
Wenn sie nun zum Gymnasium geht im Sommer, sind es keine Randstunden mehr. Es gibt in den unteren Klassen auch keinen Philosophie- oder Ethikunterricht. Von einigen Schülern habe ich jetzt gehört, daß die Schule befreiten Kinder einfach hinten in den evangelischen Religionsunterricht setzt. Und das möchte ich natürlich überhaupt nicht, halte es auch für eine Frechheit.
Die Frage ist nun, welche Rechte habe ich gegenüber der Schule und welche Aufsichtspflicht hat sie genau? Kann ich darauf bestehen, daß mein Kind in keiner Form einen Religionsunterricht besucht, auch nicht als Mithörer? Welche Art der Betreuung oder Aufsicht muss die Schule überhaupt leisten? Kann sie meine Tochter in irgendeinen Unterricht einer höheren Klasse setzen?
Am liebsten wäre es mir, wenn ich die Schule von ihrer Aufsichtspflicht für die Zeit entbinden könnte, da wir gegenüber der Schule wohnen. Kann ich das?