Ab wann darf man ins Altersheim?
Hey, Ich wollte fragen ab wann man jemanden ins Altersheim einweisen kann? LG Birnenbaum
10 Antworten
Nein.
Abgesehen davon, dass es sowiesoe kaum freie Plätze gibt, kann man niemanden gegen seinen Willen einweisen.
Ich habe mir die Ratschläge angesehen und gelesen: Man muß ganz klar und deutlich unterscheiden zwischen Alters- und Pflegeheim. Bisweilen sind die Grenzen fließend und gelegentlich auch in einer Einrichtung untergebracht. Du fragst aber gezielt nach dem "Altersheim", man spricht heute eher vom Seniorenheim. Nun, einweisen in so ein Heim kann man grundsätzlich niemanden, das geschieht immer auf freiwilliger Basis. Ein Mindest- oder Höchstalter gibt es meines Wissens nicht. Falls bei dir ein konkreter Fall vorliegt, kann ich dir allerdings die Erfahrungen geben, die ich vor langer Zeit im Zusammenhang mit meiner inzwischen verstorbenen Mutter gemacht habe. Sie hatte den Wunsch, in ein Seniorenheim zu gehen. Ich habe mich deshalb mit verschiedenen Heimen in Verbindung gesetzt. Dort wurde der Wunsch registriert und mir auch gesagt, wie hoch die monatlichen Kosten sind. Da gibt es großen Unterschiede. Die Wartelisten sind in aller Regel recht lang. Wenn dann ein Platz frei ist bekommt man eine Nachricht und kann das Zimmer beziehen. Ein Seniorenheim kann man auch jederzeit wieder verlassen. Es gibt auch Heime, in denen man ein Zimmer kaufen kann. Welchen Umfang der Service hat, kann auch festgelegt werden, Frühstück, Halb- oder Vollpension ganz nach Belieben. Du siehst, ein Seniorenheim ist quasi wie eine Urlaubspension - eben für ältere Personen.
Ein Pflegeheim ist etwas ganz anderes - aber danach hast du ja nicht gefragt. Nur ganz kurz: zu den Leistungen des Seniorenheims, grundsätzlich Vollverpflegung, kommt, je nach Pflegestufe, noch der notwendige medizinische Pflegedienst dazu.
Wenn die Person es möchte UND: ein Platz frei ist.
Die meisten Menschen, die in einem Altenheim leben, sind gesundheitlich angeschlagen und brauchen Pflege. Da muss erst einmal von einem medizinischen Dienst festgestellt werden, welche Pflegestufe den Menschen zugewiesen werden kann. Das ist alles ein Kostenfaktor , umsonst kommt man dort nicht rein. Die Kosten der Pflege bezahlt die Krankenkasse. Das restliche, fehlende Geld muss der Mensch selbst zahlen, sollte er noch Kinder haben müssen die auch zahlen, bis die gesamten Heinkosten zusammen sind.
EIne Menge "Halbwahrheiten", leider.
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Nicht "gesundheitlich angeschlagen" - sondern "pflegebedürftig".
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Der medizinische Dienst (MDK) beurteilt auf Antrag (!) die Pflegebedürftigkeit und gibt b.B. eine Empfehlung für eine stationäre Pflege. (Ambulant geht aber vor stationär.)
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Die Kosten für die Pflege zahlt die Pflegekasse entsprechend der Sätze der festgestellten Pflegestufe, und
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Das fehlende Heimentgelt wie auch ein "Taschengeld" können auch als soziale Hilfe beantragt werden, dabei wird festgestellt, ob Angehörige sich beteiligen müssen.
... und @ Birnenbaum99: Sofern deine Frage einen ernsten Hintergrund hat könnte es helfen, wenn du sie konkretisierst.
Juristisch gesehen erst ab 64 Jahren darunter laut Bundesverfassungsgericht ist es gegen das Gesetz.
Das größte Problem viele wissen nicht was für Förderungen ihnen zusteht wenn sie keine 64 Jahre alt sind und in einem Altenheim leben müssen.
Z.B Teilhabe kulturell Teilhabe am Leben selbst das ist juristisch geregelt.
Und nein nicht jedes Alter kann in einem Altenheim leben nach BVG 2020 ist das verfassungswidrig und verstößt somit gegen das Grundgesetz.
Das Problem viele wissen es nicht auch Betreuungskräfte sprich Vormundschaft und beantragen hier keine Härtefallregelung obwohl dies genau juristisch vorgesehen ist
Ganz liebe Grüße Mike Andres
Einweisen lassen kann man niemanden. Wer ins Altersheim will, geht freiwillig dorthin.
Und wenn ich die Person bin?