Ab wann darf man in Geschäften regale einräumen?

2 Antworten

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Aber jetzt frag ich mich ob ich das mit 14 überhaupt schon machen darf

Nein dürftest Du nicht - für Dich als vollzeizschulpflichtige/r Jugendliche/gilt noch die Kinderarbeitsschutzverordnung :

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

nach der Du nur sehr wenige kleine Tätigkeiten ausüben darfst .... so z.B. .......

Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter und Werbeprospekte austragen

Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe ..... im privaten Rahmen so z.B. für Nachbarn jedoch nicht für irgendwelche Firmen

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Diese Jobs werden i.d.R. ab 16 angeboten.