Ab wann darf ich Schneeräumen?
Hallo meine Lieben,
Die Situation ist die folgende meine Nachbern haben sich bei mir beschwert, dass ich bitte nicht so früh räumen soll. Da ja auch noch Nachtruhe ist.
Ich beginne um 7 Uhr zuarbeiten, weshalb ich gezwungen bin so etwas 20 Minuten vor 6 zum Schnee räumen anzufangen. Da ich kurz nach 6:15 losfahren muss um den Zug zuerwischen.
Letztes Jahr habe ich immer erst geräumt wenn ich um 14:00 von der Arbeit heimgekommen bin. An meiner Hofeinfahrt geht ein Gehweg entlang. Nun hatte ich dann letztes Jahr öfters die Problem das sich beschwert wurde das mein Gehweg nciht geräumt ist wenn die Kinder zur Schule gehen. Da ivh sehr in der Nähe von der Schule wohnen eigentlich nur so 300 meter entfernt. Deshalb wurde mir schon gedroht, dass die Eltern einen Rechtsstreit beginnen würden. Wenn ich nicht Schneeräumen.
Auch kein Problem für mich dann Räume ich in der früh ist mir auch eigentlich leiber habe es nur wegen den Nachbarn immer nciht gemacht, da diese älter sind.
Naja jetzt Räume ich und die Nachbarn beschweren sich nun. Und wollen auch einen Rechtsstreit beginnen wenn ich nciht damit aufhöre
Was soll ich jetzt tun? Hilfe? %
5 Antworten
Ab ca sieben Uhr morgens muss geräumt sein. Da bleibt dir nichts anderes übrig als das morgens zu machen.
Die genauen Zeiten kannst du bei deiner Gemeine erfragen.
In einer Verordnung Deiner Gemeinede steht in der Regel, bis wann und in welchem Umfang geräumt werden muss.
Wenn Du Dich nicht dran hältst, bist Du für Unfälle haftbar bzw. riskierst ein Bußgeld.
Schildere Deine Situation den Beschwerern und biete ihnen an, wenn Dein Zeitpunkt ihnen zu früh ist, können sie ja das Räumen für Dich zu einer späteren Zeit übernehmen.
Daß Du für einen ruhigen Rentnerschlaf zu spät zur Arbeit kommst, kann wohl kaum jemand verlangen, genausowenig wie sich jemand darüber beschweren wird, wenn der Scheepflug der Gemeinde um 5:00 durch die Straße rumpelt. Ich würds drauf ankommen lassen.
Ansonsten google halt einfach mal, bestimmt gibts zu ählichen Situationen schon Urteile, die kannst ggf. dann ja auch noch Deinen Nachbarn kundtun.
An Werktagen sind die Bürger zum Schneeräumen in der Uhrzeit zwischen 7 und 20 Uhr verpflichtet. An Sonn- und Feiertagen kann mit der Schneeräumung etwa ein bis zwei Stunden später begonnen werden .
Im Zweifelsfall bist du um einiges mehr angearscht wenn du den Weg nicht vom Schnee befreist und einer ausrutscht und sich was tut.
Räume einfach weiterhin Morgens normal deinen Weg.
Bei uns gegenüber fangen sie auch kurz vor 5 an mit Schnee schippen.. ist halt so.
Ab 06:00 Uhr darfst Du Schnee räumen!