8a.de Seriös oder nicht?

2 Antworten

Ich halte den Anbieter für unseriös.

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

Quelle: https://8a.de/impressum

Verbraucherstreitbeilegung / Schlichtungsstelle
Pflicht aus Paragraf 36 VSBG
Seit 1. Februar 2017 müssen Unternehmen, die auch mit Verbrauchern Verträge schließen, diese gemäß Paragraf 36 Absatz 1 VSBG in ihren AGB und auf der Webseite leicht zugänglich, klar und verständlich darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und über die jeweilig zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, wenn sie sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder gesetzlich verpflichtet sind. Gesetzliche Verpflichtungen, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, existieren bisher nur für einzelne Branchen (zum Beispiel Banken und Versicherungen). Es kommt also grundsätzlich auf den Unternehmer selbst an, ob er an einem solchen Verfahren teilnehmen möchte oder nicht.
Achtung: Auch wenn ein Unternehmer nicht dazu bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, muss er auf seiner Webseite darauf hinweisen. Eine Ausnahme von dieser Informationspflicht gilt nur für Unternehmen, die zum 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Beschäftigte (hier zählen die Köpfe, nicht die Arbeitszeit) hatten.
Gemäß Paragraf 36 Absatz 2 VSBG müssen Unternehmer – soweit sie eine Webseite unterhalten – auf ihrer Webseite die Informationen zur Verfügung stellen und – soweit sie AGB verwenden – die Informationen auch dort angeben. Deshalb müssen diese Informationen sowohl im Impressum der Website (oder in einem eigenen Button „Verbraucherstreitbeilegung“) als auch in den AGB bereitgehalten werden.
Zur Klarstellung:
Diese Pflicht gemäß Paragraf 36 VSBG entfällt nur dann gänzlich, wenn das Unternehmen unter zehn Beschäftigte hat und nicht bereit ist, an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/streitbeilegung/formen-der-streitbeilegung/aussergerichtlich-eine-effiziente-loesung-finden-3348778

Der Anbieter kommt zwar seiner Pflicht nach, auf die die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zu verweisen, doch an einem ... Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt er nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

Da rate ich je nach Geldbeutel zur Vorsicht, und wenn die Versuchung zu groß sein sollte, dann wäre besser, beim ersten mal nur etwas sehr günstiges zu bestellen, und sich schon mal darauf vorzubereiten, dass Kohle samt Versandkosten in den Sand gesetzt sein könnte, falls Teile nicht passen oder aus anderen "berechtigten" Gründen zurückgesendet und der Betrag erstattet werden soll, sich der Anbieter aber herausreden will.


Hoich  27.09.2024, 21:47

Der Ausschluss des Streitbeilegungsverfahrens ist sehr gängig und macht einen Anbieter nicht per se unseriös.

Dahinter steckt das polnische Unternehmen Snap Outdoor sp. z o.o. Die haben laut Registerauszügen einen Umsatz von über 71 Millionen Zloty im Jahr 2020 erwirtschaftet.

Das ist die deutsche Seite, die etwas dubios aussieht, aber tatsächlich zum Konzern dazu gehört. Du kannst mit gutem Gewissen shoppen. Für die Vertrauenswürdigkeit spricht auch, dass die Webseite von Trusted Shops ausgezeichnet ist und Trustpilot Bewertungen hat.


mchawk777  26.09.2024, 21:43

Man muss halt nur im Hinterkopf behalten, dass bei Auslandsgeschäften nicht automatisch alle deutschen Gesetze gültig sind ... und dass es vor allem kostspielig werden kann seine Rechte international einzufordern.