78 bei 50 erlaubt, Führerschein weg?

3 Antworten

Unter Vorbehalt : Ich meine mich zu erinnern das erst das Rechtskraft-Erlangen des Verstoß der relevante Termin ist - falls ich recht erinnere dürfte dies dich bei aktueller Arbeitsgeschwindigkeit des Apparat locker über die Probezeit tragen.


MAB98  26.07.2024, 17:41

Nein, es gilt der Tatzeitpunkt.

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HolyBembel  26.07.2024, 17:42
@MAB98

Okay, danke für den Hinweis. Dann hatte ich es falsch in Erinnerung.

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Abwarten was und ob überhaupt etwas kommt. Messung im Kreisverkehr ist gar nicht so einfach zu beweisen.