6 geben aufgrund eines verdachts?

2 Antworten

Nach dem Gespräch mit der Lehrerin ist der nächste Ansprechpartner der Fachbetreuer oder der Schulleiter. Der darauffolgende Schritt wäre eine Beschwerde beim zuständigen Ministerialbeauftragten und die letzte Entscheidungsinstanz das Verwaltungsgericht.

Bei mir kam in der Klausur zu De Bello Gallico auch genau die Stelle dran, die ich vorher bearbeitet habe.

Liegt aber auch daran, dass ich aus strategischen Gründen alle Übersetzungen schlicht auswendig gelernt habe, lol.

Auf jeden Fall ist es unberechtigt, Dir dafür eine 6 zu geben mangels Nachweisbarkeit.