50er führerschein trotz mpu

2 Antworten

Hi,

nein das gilt natürlich für den öffentlichen Strasenverkehr. Und genau hier traut dir die Behörde das Führen eines Fahrzeuges nicht mehr zu. Ob du die

MPU bestehen http://www.fahrschulefinden.de/mpu/mpu-bestehen

kannst ist natürlich auschlag gebend ob du im Strassen verkehr wieder zugelassen wirst. Ja dann kannst du deinen Mofa- und Autoführerschein machen. Nein dann kannst du wie bereits erklärt Fahrrad fahren...

MPU deutet darauf hin, dass du kein Fahrverbot hast (wie z.B. nach grosser Geschwindigkeitsueberschreitung) sondern einen Entzug der Fahrerlaubnis kurz Fuehrerscheinentzug genannt. Zwischen den beiden besteht ein Unterschied, was Mofas anbelangt.
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Bei einem 1-3 monatigen Fahrverbot ist es verboten, jegliches Kraftfahrzeug zu fuehren. Das bedeutet auch, dass man kein Mofa fahren darf.
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Bei einem Entzug der Fahrlaubnis verhaelt es sich anders. Fuer das Mofa ist eine Pruefbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung ist aber kein Fuehrerschein bzw Fahrerlaubnis im Sinne der FeV. Somit ist sie durch den Entzug der Fahrerlaubnis auch nicht erfasst. Ist also der Fuehrerschein entzogen fuer mehrere Monate, dann darf immer noch mit einer Mofapruefbescheinigung Mofas gefahren werden.
Achtung: Wer einen Fuehrerschein hat, muss fuer Mofas keine Pruefbescheinigung haben. Wer seinen Fuehrschein entzogen bekommt, muss dann ggfs in einer Fahrschule diese Pruefbescheinigung schnell noch machen.
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Waehrend des Entzugs duerfen also Mofas (+Mofaroller) gefahren werden. Das sind einsitzige Roller mit max 50 ccm und einer max moeglichen(!) Geschwindigkeit von 25 km/h. Die naechst hoeheren mit 50 ccm und 45 km/h duerfen NICHT gefahren werden, da fuer diese eine Fahrerlaubnis (Fuehrerschein) erforderlich waere.