darf ich eine gedrosselte surron, die auf 45 km/h gedrosselt ist, nach dem erwerben des a1 führerscheines entdrosseln?

2 Antworten

Es gibt beim A1 keine Geschwindigkeitsbegrenzung (mehr).


Dafür müsste das Motorrad, eine Betriebserlaubnis haben, die eine höhere Geschwindigkeit ausweist.

Dann wird die Maschine ggf. unter den 80ccm(125 ccm geführt und muss alle 2 Jahre zum Tüv. Auch ändert sich die Versicherung.