50 % Anteil Eigentum, Heizkosten werden sinken, was ist mit dem anderen Mieter?
Wir werden für ein Haus Fernwärme einleiten lassen, der zweite Eigentümer will sich nicht (oder kann sich nicht) an den Kosten beteiligen. Kann man im die Heizkosten pauschal verrechnen? Wir verwalten die Immoblie. Das Service für den Gaskessel spart er sich in Zukunft auf jeden Fall.
3 Antworten
Schau mal in die Unterlagen, wie bei gemeinsam genutzten Dingen verfahren wird.
Nehmen wir an, der Wind deckt das Dach ab, dann sollte es dort Regelungen geben, wie zu verfahren ist.
Analog wäre mit der Wärmeversorgung zu verfahren.
Du kannst gegen den Willen des anderen Eigentümers nicht das Haus umbauen.
Er muss das auch wollen, sonst kannst du gar nichts.
Für ihn kannst du schon lange nichts.
Das ist rechtlich ganz grau bis schwarz.
Die Eigentümergemeinschaft muss EINEN Willen nach außen haben. Nicht 2 Willen.
- Nein
- Du weißt schon das Fernwärme recht teuer ist? Die paar Euro für die Wartung der Gasheizung sind dagegen nur ein Klacks.
- Heizkosten pauschal abrechnen ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, unzulässig.