5 Minuten vor dem Haus parken?
Hi,
ich habe gestern vor dem Mehrfamilienhaus 5 Minuten gehalten, von welchem ich eine Wohnung miete, um mich eben schnell umzuziehen. Ich habe damit niemanden am Herausfahren Behindert, lediglich kurzzeitig den Parkplatz meines Vermieter belegt, welcher aber nicht dort parken wollte, sondern nur informiert wurde, dass ich da stehe. Hierfür wurde ich nun abgemahnt.
Ist in diesem Fall eine Abmahnung gerechtfertigt? Bislang ist sowas noch nicht vorgekommen, dass ich da stand. Ich hatte es wie gesagt nur ziemlich eilig.
Kann mir auch jemand hierzu eine Rechtslage nennen?
3 Antworten
Kann mir auch jemand hierzu eine Rechtslage nennen?
Nein, Privatrecht, da der Vermieter informiert war ist eine Abmahnung unberechtigt, es seih denn das der Vermieter die Info nicht gelesen hat und keine Zustimmung bestand !
Wenn dort kein Parkverbot besteht und du nicht auf einem Behindertenparkplatz geparkt hast, kannst du das Ganze getrost vergessen.
War denn der betr. Parkplatz beschildert , dass das Parken dort nur für den Vermieter zulässig sei?
Ist das ein öffentlicher Parkplatz oder überhaupt einer als solcher gekennzeichnet?
Da hat der Vermieter keinen Rechtsanspruch dir das Parken zu vermieten, das ist schon aus meiner Sicht eine Amtsanmaßung.
Leg das Schreiben in die Ablage und lass das Ganze einfach ruhen, es lohnt sich nicht dazu sich irgendwie zu äußern.
Moooooment mal, du hast deinem Vermieter gesagt das du kurz auf seinem Parkplatz stehst und dafür hat der ne Abmahnung raus gehauen? Verstehe ich das so richtig? Falls ja, Donnerwetter, einen netten Vermieter hast du da. Dafür hätte mir meine schon Abmahnungen am Fließband schicken können so wie ich da stehe. Aber nun, wenn das sein Grundstück ist Denke ich schon das er dich Abmahnen kann wenn du da stehst.
Ich habe es so verstanden, dass er von einem anderen Mieter informiert wurde.
Ich würde mich beim nächsten Mal Sehen kurz entschuldigen, vielleicht nimmt ihm das den Wind aus den Segeln.
Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber mit dem Mann scheint nicht gut Kirschen essen.
Als Parplatz kekennzeichnet ist dieser nicht. Weder Privat noch allgemein. Vor der Haustür ist gepflastert und ich stand halb auf der Straße und halb auf dem Gepflasterten, wo aber schon das Grundstück anfängt