5 Minuten vor dem Haus parken?

3 Antworten

Kann mir auch jemand hierzu eine Rechtslage nennen?

Nein, Privatrecht, da der Vermieter informiert war ist eine Abmahnung unberechtigt, es seih denn das der Vermieter die Info nicht gelesen hat und keine Zustimmung bestand !

Wenn dort kein Parkverbot besteht und du nicht auf einem Behindertenparkplatz geparkt hast, kannst du das Ganze getrost vergessen.

War denn der betr. Parkplatz beschildert , dass das Parken dort nur für den Vermieter zulässig sei?

Ist das ein öffentlicher Parkplatz oder überhaupt einer als solcher gekennzeichnet?


Lion02894 
Beitragsersteller
 19.01.2023, 19:59

Als Parplatz kekennzeichnet ist dieser nicht. Weder Privat noch allgemein. Vor der Haustür ist gepflastert und ich stand halb auf der Straße und halb auf dem Gepflasterten, wo aber schon das Grundstück anfängt

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albatros  20.01.2023, 01:22
@Lion02894

Da hat der Vermieter keinen Rechtsanspruch dir das Parken zu vermieten, das ist schon aus meiner Sicht eine Amtsanmaßung.

Leg das Schreiben in die Ablage und lass das Ganze einfach ruhen, es lohnt sich nicht dazu sich irgendwie zu äußern.

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Moooooment mal, du hast deinem Vermieter gesagt das du kurz auf seinem Parkplatz stehst und dafür hat der ne Abmahnung raus gehauen? Verstehe ich das so richtig? Falls ja, Donnerwetter, einen netten Vermieter hast du da. Dafür hätte mir meine schon Abmahnungen am Fließband schicken können so wie ich da stehe. Aber nun, wenn das sein Grundstück ist Denke ich schon das er dich Abmahnen kann wenn du da stehst.


CiWiii  19.01.2023, 20:03

Ich habe es so verstanden, dass er von einem anderen Mieter informiert wurde.

Ich würde mich beim nächsten Mal Sehen kurz entschuldigen, vielleicht nimmt ihm das den Wind aus den Segeln.

Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.

Aber mit dem Mann scheint nicht gut Kirschen essen.

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