49€ Ticket von AG umsonst oder nicht?

4 Antworten

So wie es im Schreiben steht, mindert das Jobticket die Entfernungspauschale.

Angenommen du hast 1.000 € Entfernungspauschale und bekommst das Jobticket vom Arbeitgeber gestellt mit einem Wert von 558,60 € kannst du statt 1.000 € Entfernungspauschale nur noch 441,40 € als Entfernungspauschale im Rahmen der Werbungskosten bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 09:22

Dann ist das voll die verarsche oder?! Zum einen schenkt quasi der AG das 49€ Ticket, zum anderen kommt das Finanzamt und nimmt das Geschenk wieder Weg oder?! Da ich ca 60.km pro Tag die Entfernungspauschale absetze, nutzt mir das ganze dann recht wenig oder?! Wie siehst du das

Wenn ich aber nur 500€ die Pendlerpauschale hätte, würden sie mir 558 wieder abziehen, und dann schulde ich den Finanzamt noch Geld

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Mungukun  10.07.2024, 09:28
@Micha30

Doch mit der Erstattung durch den Arbeitgeber hast du mehr direkt raus als über die Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale wird nicht ausgezahlt, sondern wirkt sich nur als Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen aus. Die tatsächliche Entlastung ist dann nur in Höhe deines Steuersatzes und auch nur insoweit der Werbungskosten Pauschbetrag überschritten ist.

Als Entfernungspauschale bekommst du 4.664 € Werbungskosten (220 Tage * 20 km * 0,30 €/km + 220 Tage * 40 km * 0,38 €/km).

Abzüglich des Jobtickets von 558,60 € verbleiben immer noch 4.106 € als Entfernungspauschale.

Angenommen dein Steuersatz liegt bei 30%, bekommst du nun einfach 167 € weniger Steuererstattung als ohne Jobticket, musst dafür aber 558,60 € nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Wenn ich aber nur 500€ die Pendlerpauschale hätte, würden sie mir 558 wieder abziehen, und dann schulde ich den Finanzamt noch Geld

Auch hier wieder. Nur in Höhe des Steuersatzes. Liegt der bei 30%, musst du rechnerisch 17,40 € nachzahlen, hast aber ein Jobticket im Wert von 558,60 € erhalten.

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Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 10:27
@Mungukun

Check ich gerade nicht ganz, folgendes, das 49€ Ticket ist für meinen Arbeitsweg vollkommen unrelevant , da ich nur mit dem Auto meine Arbeit erreichen kann, das 49€ Ticket wäre rein privat, würdest du sagen das lohnt sich trotzdem oder eher nicht, ich habe jetzt vor kurzem 300€ von Finanzamt zurück bekommen, würde ich das beantragen von AG , hätte ich doch weniger Geld von Finanzamt zurück bekommen oder nicht??

Also sind es deiner Meinung nach nur ca 200€ was ich dann weniger zurück kriegen würde??

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Mungukun  10.07.2024, 10:31
@Micha30

Das kommt darauf an, wie viel du privat mit dem Zug fährst, also wie relevant das 49 € Ticket für dich persönlich ist.

Wenn du privat kaum Zug fährst, würde ich auf das Jobticket verzichten. Du bist ja nicht gezwungen dieses anzunehmen.

Mit dem Jobticket bezahlst du eben indirekt nur deinen Steuersatz multipliziert mit dem Ticketpreis statt den vollen Ticketpreis.

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Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 10:38
@Mungukun

Ich fahre wirklich selten, wenn ich es für die Arbeit mit nutzen kann,dann lohnt Es sich definitiv, eigentlich ist das in meinen Augen kein Geschenk, man schenkt mir das Ticket, und das Finanzamt nimmt wieder einen Teil Weg, das ist verarsche

Also Laut dir ca 200€ an das Finanzamt abdrücken wenn ich das Jobticket annehme?!

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Mungukun  10.07.2024, 10:49
@Micha30
Also Laut dir ca 200€ an das Finanzamt abdrücken wenn ich das Jobticket annehme?!

Wie gesagt: Es kommt auf deinen Steuersatz an. Die 30% waren eine Annahme, um rechnen zu können. Liegt dieser bei 0%, gibst du 0 € wieder ab. Liegt dein Steuersatz bei 10%, gibst du 55 € wieder ab. Liegt dein Steuersatz bei 45%, gibst 251 € wieder ab.

Deinen Steuersatz kennen wir hier nicht.

Ich fahre wirklich selten, wenn ich es für die Arbeit mit nutzen kann,dann lohnt Es sich definitiv, eigentlich ist das in meinen Augen kein Geschenk, man schenkt mir das Ticket, und das Finanzamt nimmt wieder einen Teil Weg, das ist verarsche

Dann nimm das Ticket nicht an. Keiner zwingt dich das Angebot deines Arbeitgebers zu nutzen. Wer es freiwillig nutzen möchte, muss eben die Minderung der Entfernungspauschale hinnehmen. Dazu dient das Hinweisblatt.

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Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 11:24
@Mungukun

Perfekt, Danke erstmal für deine Antwort,

Ich werde es vorerst nicht nutzen

Achja, wie erfahre ich den Steuersatz? Den kenn ja nicht mal ich?! Ich weiß nur das ich Lohnsteuer Klasse 3 habe

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Mungukun  10.07.2024, 11:40
@Micha30
Achja, wie erfahre ich den Steuersatz?

Ungefähr durch deinen letzten Steuerbescheid, wenn sich an Einkommen nicht wesentlich etwas geändert hat:

Steuersatz in % = festzusetzende Einkommensteuer/ zu versteuerndes Einkommen * 100

Wenn du Progressionseinkünfte hättest, steht der auch direkt als %-Satz im Bescheid.

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So wie es dasteht, ist das sowieso nur relevant, wenn du die Werbungskostenpauschale von 1230 € überschreitest. Dann mindert das Ticket deine Erstattung, weil die Pauschale von 1230 € ja sowieso immer eingerechnet wird. Kommst du da nicht drüber (incl. der Entfernungspauschale), hat es überhaupt keinen Einfluss.

Eine Nachzahlung nur deswegen kann es nicht geben.

Steht im Grunde schon da.

Das ist kein geldwerter Vorteil, weil das steuerfreie Einnahmen (§ 3 Nr. 15 EStG) sind

Steuerfrei sind....
Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden.

Aber es mindert natürlich die Entfernungspauschale (= Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), weil du insoweit seitens des Arbeitgebers von diesen Kosten entlastet wurdest - Macht auch irgendwo Sinn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 10:31

Ja wieviel ungefähr Macht das im Jahr Aus?! Bekomme die letzten Male ca 300€ von Finanzamt zurück, und habe ein Arbeitsweg von 60 km den ich steuerlich absetzen kann

Bekomm ich dann vom Finanzamt weniger ausbezahlt als sonst

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Eine Nachzahlung, egal warum, kannst du nur umgehen, wenn du derart Steuererklärung nicht angibst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 08:47

Das geht garnicht, ich muss abgeben

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HobbyFeldwebel  10.07.2024, 08:50
@Micha30

Meine letzte Lohnsteuererklärung gab ich ca. 1990 ab. Seither nicht mehr.

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Micha30 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 08:53
@HobbyFeldwebel

Du weißt schon das bei 3+5 eine Abgabe verpflichtend ist

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petrapetra64  10.07.2024, 09:22
@HobbyFeldwebel

Eine Nachzahlung gibt es dadurch nicht, da die Pauschale ja immer bleibt. Allenfalls verringert sich die Rückerstattung. Aber durch Steuerklasse 3/5 kann es natürlich zu Nachzahlung kommen. Die Steuererklärung ist dann auch Pflicht, sonst wird es teuer.

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