3D-Druck Dateien verkaufen?

2 Antworten

Das könnte mitunter unter freiberufliche Tätigkeit fallen (Künstler, der seine eigenen Kunstwerke verkauft), dann musst du kein Gewerbe anmelden, du musst nur deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt formlos bekanntgeben. Bitte diesbezüglich aber unbedingt nochmal nachfragen und nicht auf mein Laienwissen verlassen.

Was du natürlich auf jeden Fall musst ist Steuern zahlen, außer du verdienst mit deinem Modellverkauf weniger als 410€ im Jahr oder hast insgesamt - alle Einnahmen zusammengezählt - ein Jahreseinkommen von weniger als 11.604 €.

Wenn du nicht nur einmalig und auf längere Sicht hin (d. h. mit Absicht der Fortsetzung) entgeltliche Produkte am Markt anbietest, handelst du gewerblich und musst dies entsprechend beim Finanzamt anzeigen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) sowie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Dies gilt auch nicht erst wenn du Gewinn machst, sondern sobald du die Tätigkeit aufnimmst.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht