30 Tage Rückgaberecht ausnutzen?

8 Antworten

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz, also bei Bestellungen, und auch die Kulanzregelungen der Hersteller mit einem deutlich längeren Rückgaberecht sind immer daran gekoppelt, dass du mit dieser Kleidung nur das tust, was du damit auch im Geschäft tun würdest. Dafür dienen diese Regelungen nämlich - dass du die Ware wie im Geschäft anschauen, fühlen und anprobieren kannst, um zu entscheiden, ob du sie kaufen möchtest oder nicht.

Das, was du dir da ausgedacht hast, haben schon viele vor dir versucht. Ist also etwas, was die Anbieter von Kleidung im Internet auf dem Schirm haben und wo sie genau hinschauen, ob jemand sowas versucht hat. Deospuren, Parfümrückstände, Schweißgeruch, Flecken, Sitz- oder Bewerbungsfalten, entfernte Etiketten - all das sind so Aspekte, an denen sich recht leicht feststellen lässt, ob mit dieser Kleidung mehr gemacht wurde als sie anzuprobieren. Und gerade teure Marken sind da durchaus sehr aufmerksam, was den Check auf sowas betrifft.

Von daher, lass es! Überdenke lieber mal, wie sinnvoll es ist, wegen eines Schriftzugs oder eines Etiketts ein Vielfaches für Kleidung zu bezahlen. Und ob du nicht deutlich mehr als eben diese Schriftzüge und Etiketten zu bieten hast und diese deshalb gar nicht brauchst, um dich gut zu fühlen!


LostDanilo 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 17:09

Wow danke echt guter Beitrag ich werde es mir überlegen

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Oder.

Wenn du Klamotten mit erkennbaren Gebrauchsspuren zurückgibst, kann der Verkäufer sie dir in Rechnung stellen. Außerdem fackeln die Händler nicht lange, um solche faulen Kunden zu blockieren. Dass in der Branche Schwarze Listen geteilt werden, ist ein Gerücht.

Du kannst die Klamotten nur zurückgeben, wenn sie ungetragen sind. Also nicht anziehen und in die Stadt damit gehen, sondern nur zu Hause anprobieren um zu schauen ob es passt.


LostDanilo 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 16:56

Ja aber wenn ich sie 1 Monat lang trage und dann gut wasche dass sie so aussehen wie davor geht das doch oder?

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Ratefuchs007  12.03.2022, 16:58
@LostDanilo

Nein, das geht nicht:
Du darfst die Ware lediglich so prüfen, wie es Dir auch in einem Ladengeschäft möglich wäre.

Machst Du sowas zu oft, dann landest Du auf den jeweiligen Sperrlisten der Händler.

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SoIid  12.03.2022, 18:50
@LostDanilo

Die Leute sind nicht blöd, die können riechen und auch sehen, ob etwas gewaschen wurde.

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Das heißt aber nicht, dass du die Klamotte einen Monat lang tragen kannst. Wenn das bei der Eingangskontrolle entdeckt wird, zahlst du trotzdem.

Ist auch für junge Menschen selbsterklärend... 😐

Wenn man möchte kann man das ausnutzen, ja... musst sie eben wieder in neuwertigem Zustand zurückgeben. Sonst hat der Verkäufer das Recht abzulehnen. Dann musst du wenns blöd läuft etwas bezahlen, das du dir nicht leisten kannst.


LostDanilo 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 16:56

Ist das streng also wird das Fleck für Fleck mit Lupe angeschaut?

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