30€ monatlich für ältere Küche?

Redekunst  26.12.2021, 06:35

Um was geht es Überhaupt? Hast du die Küche neu auf Pump gekauft, oder von einem Mieter übernommen?

Alyia 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 06:36

Ich soll 30 Euro mehr Miete bezahlen dafür...

Hat der Vermieter selbst einbauen lassen irgendwann mal

Redekunst  26.12.2021, 06:37

Ansonsten ist sie aber voll Eingerichtet und funktionsfähig?

Alyia 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 06:37

Ja

Redekunst  26.12.2021, 06:37

Dann sind 30 Euro legitim, die Macken kann dein Vermieter ausbessern

Alyia 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 06:38

Ok danke 🌟💛

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

das sollte sich Vermieter gründlich überlegen. Nach einigen Jahren sind dortige Geräte nicht mehr Stand der Technik ( Energieverschwender ).
Dann bleibt ihm nichts anderes übrig als die auszutauschen bzw komplett neue Küche einbauen zu lassen da er die vermietet hat. Die Kosten dafür trägt er selbst


newcomer  26.12.2021, 09:39

https://www.vermieter-ratgeber.de/die-einbaukueche-im-mietvertrag

Einbauküche mitvermieten

Häufig wird die Einbauküche mitvermietet. Vorteil: Die Wohnung ist mehr wert und Sie können eine höhere Miete verlangen. Außerdem findet sich für eine Wohnung mit Küche einfacher ein neuer Mieter. Als Vermieter müssen Sie sich entscheiden, wie Sie die Miete für die Küche verlangen. Sie können die für die Einbauküche zu zahlende Miete als Extramiete ausweisen oder diese in die normale Miete einberechnen. In jedem Fall sollte die Mitvermietung

der Einbauküche in einer separaten Klausel im Mietvertrag geregelt werden. Die Mitvermietung hat allerdings auch Nachteile: Der Vermieter hat die Pflicht, die mitvermietete Küche instand zu halten bzw. instand zu setzen. Das heißt, Sie müssen für die Reparatur sorgen, wenn etwa der mitvermietete Herd einen Defekt hat. Ist die Küche irreparabel, treffen den Vermieter die Kosten für eine Neuanschaffung. Der Mieter kann bei Mängeln der Küche, die ihre Nutzbarkeit einschränken, die Miete mindern. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Mieter die Küche normal und vertragsgemäß genutzt hat. Sinnvoll ist es besonders bei Mitvermietung der Küche, eine sogenannte Kleinreparaturklausel in den Mietvertrag aufzunehmen.

Diese bestimmt, dass der Mieter Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag selbst tragen muss. Die Grenze liegt bei etwa 100 Euro pro Einzelreparatur und maximal acht Prozent der Jahresnettokaltmiete pro Jahr. Andernfalls ist die Klausel unwirksam. Ebenfalls unwirksam ist eine Verpflichtung des Mieters zur Beteiligung an den Kosten größerer Reparaturen.

newcomer  27.12.2021, 08:29

vielen Dank fürs Sternchen ;-)

Alyia 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 09:40

Ich bezahle schon ein Jahr und überlege, wie ich jetzt vorgehen kann. Benutze sogar meinen eigenen Kühlschrank, weil der aus der Küche so laut ist.

newcomer  26.12.2021, 09:51
@Alyia

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

Die mitvermietete Einbauküche

Bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche (oder Teilen davon) haftet der Mieter auf Schadensersatz. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248). Der Vermieter ist aber nach ganz überwiegeder Ansicht der Rechtsprechung nicht verpflichtet, das Mietobjekt auf dem jeweils technisch neuesten Stand zu halten. Siehe auch LG Kiel Urteil vom 27.05. 2003, Az.: 1 S 180/02. In jedem Fall muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein. Bei sehr lange bestehenden Mietverhältnissen wird man davon ausgehen müssen, dass der Vermieter verpflichtet ist, Ausstattungen spätestens dann zu erneuern, wenn deren Benutzung durch altersbedingte Materialermüdungen oder Abnutzungen merklich eingeschränkt ist.

Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01 ; Quelle: Grundeigentum 2001, 1404. Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91 eine 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) angenommen. Eine starre Grenze bei der Nutzungsdauer gibt es sicher nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Eine 5-Köpfige Familie beansprucht eine Küche sicher wesentlich stärker, als ein Single.

Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist – sofern die Küche mitvermietet ist – Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Es gilt nichts anderes als für das übrige Inventar der Wohnung oder die Wohnung selbst auch. Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche „haftet“ oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.

newcomer  26.12.2021, 09:57
@newcomer

Benutze sogar meinen eigenen Kühlschrank, weil der aus der Küche so laut ist.

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Du könntest zum einen wegen Geräuschentwicklung argumentieren, zum anderen wegen Energieeinsparung sprich eine Neuanschaffung kostet zwar einmalig, kann aber bist 50% und mehr je nach Alter an Strom für Kühlung einsparen

Alyia 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 10:00
@newcomer

Vielen Dank ! 👍🌟🌟🌟🌟