3 ´Pagen Aachen 52050 packet was damit machen?

3 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass du diese Ware nicht bestellt hast. Die rechtliche Situation ist gemäß § 362 HGB wie folgt: Die Zusendung unbestellter Ware ist ein Angebot. Stillschweigen gilt dabei nur dann als Annahme des Angebots, wenn es sich bei dem Empfänger um eine Kaufmann mit bereits bestehender Geschäftsverbindung handelt. Ist der Empfänger ein Kaufmann ohne bisherige Geschäftsverbindung oder ein Privatmann, so gilt Stillschweigen als Ablehnung. In diesen Fällen ist man nur zur Aufbewahrung, nicht aber zur Rücksendung verpflichtet. Der Versender muss die Rücknahme selbst organisieren und die Kosten übernehmen.

Die Zusendung unbestellter Ware an einem Privatmann ist außerdem als anreißerische Werbung ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Ich möchte auch nochmal vor 3pagen warnen. Meiner meinung nach sind die alles andere als Seriös. Ich wurde knapp 3 monate von denen auf meinem Handy gestalkt weil ich angeblich 2008 3 Lieferungen nicht bezahlt habe. das lustige daran: ich bin noch minderjährig und habe noch nie von einem Versandhaus "3pagen" gehört. Ich fand es aber doch schon gruselig das sie meinen namen kannten... Aber irgendwann bin ich ans handy gegangen und hab ihnen gesagt das ich nie was bestellt habe und auch keinen bock auf irgendwelche dämlichen werbeaktionen habe. Dann habe ich noch gesagt das sie mich in ruhe lassen sollen weil ich eh noch minderjährig bin und dass sie ihre telefonnummern aktualisieren sollen... seit dem haben sie es dann gelassen.

Das darfst Du gar nicht wegwerfen.

Fordere 3 Pagen per Email zur Abholung auf.