3 Monatiges, frewiliges Praktikum als Student, mit 1500€ Brutto Gehalt. Wie hoch sind die Abgaben?

siola55  26.07.2022, 20:50

Bist du als Werkstudent beschäftigt oder als kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten quasi wie Ferienarbeit?

Kiddo90 
Beitragsersteller
 26.07.2022, 20:54

Hey, also ich bin für insgesamt 6 Monate als Praktikant eingestellt (3 Pflicht und 3 freiwillig). Ich wollte die Frage nicht komplizierter machen :)

2 Antworten

Kommt drauf an...

als Werkstudent hast du die Rentenversich.beiträge zu entrichten mit ca. 9,3% vom Bruttolohn sowie Lohnsteuern werden einbehalten ab ca. 1200€ mtl. Bruttolohn.

Eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

Näheres zum Praktikum hier in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Woher ich das weiß:Recherche

siola55  26.07.2022, 21:04

Hey, also ich bin für insgesamt 6 Monate als Praktikant eingestellt (3 Pflicht und 3 freiwillig). Ich wollte die Frage nicht komplizierter machen :)

Ist aber leider kompliziert :-((

Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums

Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.

D.h. für diese 3 Monate vorgeschriebenes Praktikum werden dir nur Lohnsteuern einbehalten.

Und die restlichen 3 Monate dann welche Beschäftigung???

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Im Normalfall, da es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt (maximal 3 monate) dürfte es versicherungsfrei bleiben.

Sobald es aber eine Verlängerung geben sollte, gilt Versicherungspflicht ab dem Tag, an dem die Verlängerung beschlossen wurde.


siola55  26.07.2022, 21:12

Stimmt so leider nicht ganz: ein vorgeschriebenes Praktikum ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

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PacMan1996  27.07.2022, 07:01
@siola55

Ach ja🙈 ich vergesse immer die Rentenversicherung. Sorry und danke für die Korrektur 😅

Kranken und Pflege gehört doch zusammen, da müsste dann ja Renten Pflicht sein🤔

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siola55  27.07.2022, 07:28
@PacMan1996

Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflichte in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter basiswissen

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