3 Monatiges, frewiliges Praktikum als Student, mit 1500€ Brutto Gehalt. Wie hoch sind die Abgaben?
Hey Leute,
Frage steht oben. Hat jemand Erfahrungen gemacht? Das liegt ja über 1300€, also dem Gleitsatz (?), wo man noch relativ wenig Abgaben hat. Wie ist es bei ü 1300€ als freiwilliger Praktikant. Kann jemand aus nicht allzu alter Erfahrung sprechen?
Danke schon mal
Bist du als Werkstudent beschäftigt oder als kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten quasi wie Ferienarbeit?
Hey, also ich bin für insgesamt 6 Monate als Praktikant eingestellt (3 Pflicht und 3 freiwillig). Ich wollte die Frage nicht komplizierter machen :)
2 Antworten
Kommt drauf an...
als Werkstudent hast du die Rentenversich.beiträge zu entrichten mit ca. 9,3% vom Bruttolohn sowie Lohnsteuern werden einbehalten ab ca. 1200€ mtl. Bruttolohn.
Eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Näheres zum Praktikum hier in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html
Hey, also ich bin für insgesamt 6 Monate als Praktikant eingestellt (3 Pflicht und 3 freiwillig). Ich wollte die Frage nicht komplizierter machen :)
Ist aber leider kompliziert :-((
Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums
Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.
D.h. für diese 3 Monate vorgeschriebenes Praktikum werden dir nur Lohnsteuern einbehalten.
Und die restlichen 3 Monate dann welche Beschäftigung???
Im Normalfall, da es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt (maximal 3 monate) dürfte es versicherungsfrei bleiben.
Sobald es aber eine Verlängerung geben sollte, gilt Versicherungspflicht ab dem Tag, an dem die Verlängerung beschlossen wurde.
Ach ja🙈 ich vergesse immer die Rentenversicherung. Sorry und danke für die Korrektur 😅
Kranken und Pflege gehört doch zusammen, da müsste dann ja Renten Pflicht sein🤔
Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:
Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflichte in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter basiswissen
Stimmt so leider nicht ganz: ein vorgeschriebenes Praktikum ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.