3 Jahre Praxiserfahrung trotz zwischenzeitlichem Führerscheinentzug?
Guten Tag an alle,
Ich besitze meine Fahrerlaubnis seid dem frühst möglichen Datum, also seit dem 17. Lebensjahr. Mittlerweile bin ich 24 und habe demnach 7 Jahre Fahrerfahrung, theoretisch. Leider wurde mir mit 23 der Führerschein entzogen und ich konnte ihn nach 8 Monaten wieder holen. Da es eine Neuerteilung war, steht auf dem Führerschein natürlich jetzt 11.2022 drauf.
Meine 1. Frage:
Sollte ich mir im Ausland ein Auto mieten wollen und dort steht, dass ich 3 Jahre Praxiserfahrung brauche, zählen dann die Jahre davor, oder nur das Datum auf dem aktuellen Fahrausweis? Sprich: wenn das Datum auf dem aktuellen Fahrausweis zählt, kann ich da wahrscheinlich nichts machen?
Meine 2. Frage:
Bei der Versicherung wird man nach 3 Jahren Fahrerfahrung in 1/2 eingestuft. Zählen diese 3 Jahre dann auch nicht mehr?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort. Falls irgendetwas unklar sein sollte, teilt es mir gerne mit!
Beste Grüße
Timo
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
zählen dann die Jahre davor,
Nein. Denen kannst du ja viel erzählen.
Zählen diese 3 Jahre dann auch nicht mehr?
Das sollte zählen ab Ersterteilung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Das sehe ich so, denn du hast ja vor der Neuerteilung Fahrpraxis gesammelt.
Aber das ist meine Meinung, mehr nicht.
Danke für die echt schnelle Antwort! 5-Sterne-Bewertung an dich, wenn das möglich ist :D
Also bei der Versicherung kann ich dann meine Ersteinteilung praktisch geltend machen und habe demnach die 3 Jahre weitaus erfüllt bis zum Entzug und werde unter 1/2 eingestuft?