3 Hähne im allgemeinen Wohngebiet am Dorfrand?

2 Antworten

In einem Dorf muss man die Hühnerhaltung akzeptieren. Das Krähen gehört leider auch dazu. Der Hahn darf aber erst nach 6:00 Uhr anfangen zu krähen. Vorher muss er bei Bedarf in einem schallisolierten Raum eingesperrt werden und darf erst um die Uhrzeit raus. Auch für Bürgermeister oder Bundespräsidenten.

Mach ein Lärmprotokoll, d.h. zeichne das Krähen vor 6.00h auf. Forder ihn per Einwurfeinschreiben auf, das zu Verhindern, tut er es nicht erfolgt Anzeige wegen Lärmbelästigung, die muss die Polizei aufnehmen.

Und tagsüber kannst du nichts dagegen machen, wenn die Hühnerhaltung erlaubt ist, aber das kann dir das Ordnungsamt sagen.