2monate nicht zu schule?
Ich bin 14jahre alt und gehe seit 2monate nicht mehr in schule jugendamt ist in spiel und bußgeld weis jemand was passieren könnte
4 Antworten
Das Jugendamt wird dir / deiner Familie Angebote machen um dir zu helfen. Das wiederum hängt davon ab, was der Grund dafür ist das du so lange nicht zur Schule gegangen bist. Mögliche Varianten sind:
- ambulante Erziehungshilfe
- Auflage eine Therapie zu suchen
- Auflage sich mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Verbindung zu setzen, daraus könnte dann ein Besuch der Tagklinik oder eine stationäre Behandlung werden
- Aufnahme in einer Wohngruppe
Alsoo ich bin in einer wohngruppe aufgewachsen und hatten tatsächlich bewohner die dort waren (unter anderem) weil sie den schulbesuch verweigert haben...und wohngruppe kann ich einem persönlich echt nicht empfehlen🥲
Weil meine mutter gestorben ist als ich 13 war,mein vater nicht auf der bildfläche war und das jugendamt sich irgendwann dachte meine pflegemutter zu der ich kam nachdem meine mutter gestorben ist kann sich nicht kümmern um mich.
Das hängt vom Bundesland und den Beteiligten ab. Wenn das Bußgeld ohne Vorwarnung kommt, kann man von einer härteren Gangart der Schulbehörde ausgehen. Die hält sich nicht lange mit Gesprächen auf, sondern kommt gleich zur Sache. In jedem Fall müssen Deine Eltern reagieren, zum Beispiel durch einen Widerspruch. Es sei denn, Du bist 18, dann musst Du selbst tun.
Gruß Matti
Dein Zeugnis wird nicht besonders gut werden. Es können außerdem Maßnahmen ergriffen werden:
- Du kannst in ein Heim oder eine Pflegefamilie kommen
- Man kann dich ins Gefängnis stecken
- Das Jugendamt kann dich verwarnen und überwachen
- Deine Eltern können einen Betreuer für dich aufgehalst bekommen, der dafür sorgt, dass du zur Schule gehst
- Du kannst zu einer Therapie gezwungen werden
- ...
Weil es in Deutschland eine Schulpflicht gibt und du mit 14 Strafmündig bist.
Wichtig: In einigen Bundesländern können Schüler, welche konsequent die Schule schwänzen, sogar strafrechtlich belangt werden. Die Betroffenen müssen dann mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen.
Warum musstest du wohngrouppe