2Ausbildung unterstütung?

3 Antworten

Die meiste Unterstützung gibt es bis 25 sowie auch das Kindergeld und solange (bis 25) du noch nicht deine Erstausbildung absolviert hast, d.h. wenn du bist jetzt 4 Ausbildungen abgebrochen hättest, hast du noch nicht deine Erstausbildung. Am besten informierst du dich bei der Arbeitsagentur oder Sozialen Einrichtungen...


dragonball11 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 22:02

Danke, nein nur die 1 ausbildung nach 3jahren aber da könnte ich wirklich nichts dafür

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Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, handelt es sich immer noch um deine Erstausbildung, es besteht dann unabhängig von einer Erstausbildung unter 25 zumindest erst einmal Anspruch auf Kindergeld von derzeit 250 Euro im Monat.

Längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, auch wenn Du dich dann noch in Ausbildung oder Studium befinden würdest.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung müsste geprüft werden.

Bürgergeld kommt zum Ende, zur Not aufstockend.

Zuvor Wohngeld und mglw BAB. Hast Du durch die Einschränkung ein Leiden davon getragen, hilft unter Umständen auch die Krankenkasse. Die DRV wirst Du vermutlich abschreiben können, da Du nicht lange genug eingezahlt hast.