Wohngeld beantragen bei zweiter Ausbildung?

1 Antwort

Erst einmal: Ja! Grundsätzlich steht dir Wohngeld zu, da du ein eigenes Einkommen erzielst und keine weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV.

Wie hoch dein Wohngeldanspruch ist, hängt von deinem Einkommen, der Kaltmiete und der Mietenstufe deiner Kommune ab. Es ist also ein Anspruch, der ganz individuell berechnet wird. Lass ihn dir ausrechnen, das kostet nichts. Entweder online beim Wohngeldrechner (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html) oder du rufst direkt bei der für Wohngeld zuständigen Behörde deiner Heimatstadt an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung