20.000€ Umsatz dieses Jahr und trotzdem Kleinunternehmerregelung?

kevin1905  19.07.2024, 14:17

Welcher Mehrwert soll denn aus der Anwendung der Kleinunternehmerregelung erwachsen außer vielleicht, dass der administrative Aufwand geringer wird?

erenXyeager 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 16:56

Das ich keine Umsatzsteuer abführen muss.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist zeitanteilig zu rechnen.

§ 19 UStG spricht ferner von voraussichtlichen Umsätzen, wenn überhaupt würde sich also der Status für das Folgejahr ändern.

Die Kleinunternehmerregelung besagt ja nur, dass man keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweist und abführen muss, ferner dass man nicht zum Vorsteuerabzugs berechtigt ist.


erenXyeager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 15:13

Danke!

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und zwar habe ich gestern mit meinem Vater ein Gewerbe angemeldet

Du musst dir schonmal einig werden, wer jetzt was angemeldet hat.

Ich habe dir schon heute Vormittag erklärt, dass dein Vater kein Gewerbe für dich anmelden kann, sondern nur für sich selbst.

Dass hier tatsächlich eine GbR gegründet worden ist, bei der du ebenfalls beteiligt bist, halte ich für ausgeschlossen. Vor 13 Tagen hattest du nicht einmal die dafür notwendige Genehmigung des Familiengerichts. Ich bezweifle, dass das Familiengericht die Prüfung innerhalb von nicht einmal 2 Wochen erledigt hat und insbesondere bei deinen Fragen dein kaufmännisches Wissen zur Gewerbeführung als ausreichend akzeptiert hat.

Bitte rede also nicht von deinem Gewerbe, wenn das Gewerbe alleine deinem Vater gehört.

Falls ihr unerwartet doch eine gemeinsame GbR habt, dann müsstet ihr am Jahresende auch statt der Einkommensteuererklärung eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben.

Da das Jahr ja schon mehr als halb vorbei ist, darf ich dann in diesem Jahr nur ca 11.000€ Umsatz machen

Ja, § 19 Abs. 3 Satz 3 UStG.

oder trotzdem noch bis zu 22.000€?

Nein.

Oder allgemein gesagt, ist es für die Umsatzgrenze egal, an welchem Datum eines Jahres man ein Gewerbe anmeldet

Nein.

oder ist die Umsatzgrenze kleiner je fortgeschrittener das Jahr ist?

Ja.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

erenXyeager 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 16:59

😂Was ich mach kann dir doch völlig egal sein, wir haben alles rechtsmäßig abgeklärt und gut ist. Entweder du antwortest einfach auf die Frage oder lässt es sein, man könnte denken, du fühlst dich persönlich angegriffen o.ä.. Peinlich!

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Mungukun  19.07.2024, 17:47
@erenXyeager
Was ich mach kann dir doch völlig egal sein

Ist es mir im Endeffekt auch. Ich bekomme keine Schwierigkeiten, wenn etwas nicht rechtlich korrekt abläuft bei dir bzw. euch.

Entweder du antwortest einfach auf die Frage

Habe ich doch oder was ist dir nach meiner Antwort noch unklar hinsichtlich der anteiligen Jahresdauer bei der Kleinunternehmerschaft?

man könnte denken, du fühlst dich persönlich angegriffen o.ä..

Nicht einmal im Ansatz. Ich bin hier um Leuten zu helfen. Dafür muss man nun einmal den Sachverhalt eindeutig haben.

Peinlich!

Peinlich ist eher dein Verhalten, der scheinbar glaubt mit 16 Jahren schon das komplette Steuerrecht verstanden zu haben.

Bei einer GbR wird nun einmal steuerlich anders verfahren als bei einem Einzelunternehmen. Wegen dieser Unterschiede ist das entscheidend, was genau angemeldet ist. Je nach Rechtsform hat es eine andere Auswirkung. Was auf ein Einzelunternehmen zutrifft, muss so nicht bei einer GbR zutreffen. Beispiel: Sonderbetriebsvermögen und damit verbundene Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben gibt es bei einer GbR, aber nicht bei einem Einzelunternehmen.

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erenXyeager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 15:14
@Mungukun

Anders als du, haben andere Nutzer die Frage einfsch beantwortet und nicht irgendwelche realitätsfernen Vermutungen aufgesteklt, die keiner hören wollte. Trotzdem danke ich dir, dass dur die Zeit genommen hast, um zumindest in einem Teil deiner Antwort, die Frage zu beantworten!

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Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. § 19 Abs. 3 Satz 3

Es ist zeitanteilig zu berechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Natürlich ist das so gut wie nix. Davon kann keiner leben.


kevin1905  19.07.2024, 14:18

Vom Umsatz lebt man sowieso nicht, wenn überhaupt vom Gewinn. :o

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