2 Zimmer Dachgeschoß,Dachschräge beginnt schon bei 60 cm. Wieviel darf man an qm berechnen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundflächen  unter 1 m = Anrechnung zur Wohnfläche 0 %

Grundflächen von 1 bis unter 2 m = Anrechnung zur Wohnfläche 50 %

Grundflächen ab 2 m = Anrechnung zur Wohnfläche 100 %

So nun bewaffne dich mit Zollstock, Papier, Stift, Taschenrechner und miss nach.

Bis zur Fallhöhe von 1 m findet keine Anrechnung auf die Wohnfläche statt.

Der Bereich unterhalb von 1 m bis zur Höhe von 2 m der Schräge fließt mit 50 % in die Wohnflächenberechnung ein; alles was höher als 2 m mißt, zählt darunter befindlich voll zur Wohnfläche.


albatros  04.11.2016, 09:16

unterhalb
nein, richtig oberhalb ...

0
ar2617240413 
Beitragsersteller
 03.11.2016, 14:22

Das heißt, wenn alle 4 Wände Fallhöhe von 60 cm haben braucht man keine Miete für zu zahlen?

1
schelm1  03.11.2016, 14:28
@ar2617240413

Räume mit einer Deckenhöhe von nicht mehr als 60 cm in allen Räumen durchgehend, dürften selbst für Sie kaum als bewohnbar geeignet sein!?!

Solche Räumklichkeiten kann man nicht als Wohnraum, höchsten als Stellfläche für niedrige Kartons vermieten.

1
Colombo1999  03.11.2016, 14:40
@schelm1

Na ja ...höchstens für Kartons :-( 

Ich habe eine im Wohnzimmer eine tolle Flachstrecke - Designermöbel, die mir noch immer so gefallen, wie am ersten Tag -, die komplett in diese (Nutz-)Fläche passen würden.

1
albatros  04.11.2016, 09:18
@ar2617240413

DH war irrtum. Also: bei einer Höhe von 60 cm durchgehend wäre das ja wohl keine Wohnung sondern höchstens eine Ablage für irgendwelches Zeugs.

0

Nach der Wohnflächenverordnung rechnet man Flächen unter 1 m gar nicht, zwischen 1m und 2 m zur Hälfte und ab 2 m voll zur Wohnfläche.

Die Fläche unter 1 m kann dennoch als Nutzfläche angegeben werden. Ganz umsonst muss der Vermieter sie Dir nicht überlassen.