2 Tage in der Woche im Kindergarten essen soll aber für 5 Tage bezahlen?
Hallo,
meine Tochter 4 Jahre bleibt ab August 2 Tage bis 14:00 Uhr im Kindergarten. Jetzt bekommt sie an den 2 Tagen Mittagessen.
Ist es rechtens das der Kindergarten mir 5 Tage berechnet obwohl mein Kind nur 2 Tage kommen darf? Ich würde mein Kind ja gerne jeden Tag bis 14:00 Uhr im Kindergarten lassen aber das darf ich nicht und somit Frage ich mich warum ich für 5 Tage bezahlen muss!
3 Antworten
Wenn Du die Möglichkeit an drei Tagen nur nicht wahrnehmen willst, dann wäre das evtl. im Zuge einer Pauschale ggf. zulässig. Aber da Du etwas in Rechnung gestellt bekommst, was Du nicht mal, selbst wenn Du wolltest, nutzen darfst bzw. kannst, dann darf man es Dir natürlich auch nicht in Rechnung stellen.
Wieso fragst du das nicht einfach die Erzieher und Erzieherinnen in der Einrichtung, sie beantworten dir sicher solche fragen. Ggfs kannst du auch die Kita-Leitung Mal ansprechen.
Wir Erzieher*innen sind keine beißenden Monster, Eltern welche uns jedoch nie ansprechen und sich hintenrum aber aufregen sind sehr anstrengend. Also, einfach Mal das Gespräch suchen.
Freundliche Grüße Ioannis
Belästigen ist das keineswegs, wir sind sowohl für die Kinder als auch Eltern da.
Wieso du volle 5 Tage zahlen musst, kann dir nur die Einrichtung beantworten, macht für mich auch nicht wirklich Sinn. Bei uns zahlen die Eltern nur, wenn ihr Kind anwesend ist. Außer die Krankschreibung ist zu kurzfristig und das Essen kann nicht mehr abbestellt werden.
Klingt schon seltsam.
Wir haben für unseren Kindergarten einen Essensanbieter, bei dem wir das Essen selbst bestellen müssen und falls das Kind mal nicht isst, muss es nur bis spätestens 8 Uhr abbestellt werden.
Ich habe schon gefragt! Erzieher*innen würde ich mit sowas auch nicht belästigen, deshalb habe ich die Leitung gefragt und die sagt das wir das bezahlen müssen.
Meine Frage war ja auch ob das überhaupt erlaubt ist. Wenn ich nicht 5 Tage essen darf warum ich für 5 tage bezahlen muss!