2. Ausbildung mit ü 30?

3 Antworten

dass ich keine Zukunft in meinem bisherigen Beruf mehr habe.

Das ist deine Meinung, würde ich mal spontan sagen. Doch alleine zu sagen 'Ich habe keine Zukunft mehr in diesem Bereich' reicht nicht aus, es braucht stichhaltige Beweise, dass objektiv eine Zukunft ausgeschlossen ist oder dass du aus besonderen Gründen in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kannst bzw. es ausgeschlossen ist, dass du dort wieder arbeiten kannst.

Danach klingt mir das hier um ehrlich zu sein nicht.

ich möchte mit all den Kosten nicht meinen Mann vorschicken und dann noch darauf warten dass er meine Miete bezahlt

Wirst du wohl müssen. Oder das alles eben von deinem Ausbildungsgehalt finanzieren. Eine andere Möglichkeit sehe ich bei einer nicht zwingenden Zweitausbildung nicht wirklich-


Andrea670 
Beitragsersteller
 27.06.2021, 20:24

Wisst ihr es, oder ist es bei eine "Vermutung"?

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BeviBaby  27.06.2021, 20:27
@Andrea670

Danke für den pluralis maiestatis, doch den habe ich dann doch nicht verdient.

Ich weiß in jedem Fall, dass für eine Zweitausbildung eine BAB nicht grundsätzlich gewährt wird und dies Einzelfallabhängig ist, da hier die Finanzierung möglich wäre, du halt eben leider nur 'keine Lust' drauf hast, bezweifle ich, dass dies auf dich zutrifft

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Andrea670 
Beitragsersteller
 27.06.2021, 20:32
@BeviBaby

Wow, danke für diese abwegige Antwort. Es hat mit fehlender Lust nichts zu tun, ich habe mich dafür entschieden und war knapp 20 Jahre in dem Beruf unterwegs. Es ist immer sehr weit aus dem Fenster gegriffen, wenn ich von einem Fremden behaupte dass er keine Lust hat. Meinste nicht?! Würde ich mir nicht rausnehmen, nur weil jemand sein Leben umkrempelt und sich mal umhören will....!

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BeviBaby  27.06.2021, 20:36
@Andrea670
ich möchte mit all den Kosten nicht meinen Mann vorschicken

Hier steht doch, dass eine Finanzierung durch den Ehegatten zwar möglich wäre, aber du schlicht 'keine Lust' drauf hast ihn das finanzieren zu lassen.

Dass du keine Lust mehr auf deinen Beruf hast mag auch so sein, doch dazu habe ich nichts geschrieben.

Kurzum: Wow, danke für diese Abwegige Antwort. Es ist sehr weit aus dem Fenster gegriffen sich über einen 3-Sätze-Kommentar zu beschweren, den man anscheinend nicht mal anständig gelesen hat; meinste nicht?

Würd ich mir nicht rausnehmen, nur weil mir jemand in einem Frage-Antwortforum, der sich wenigstens in die Materie eingelesen zu haben scheint, mir nicht das sagt, was ich hören möchte.

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"dass ich keine Zukunft in meinem bisherigen Beruf mehr habe."

Das siehst du persönlich so, entspricht aber halt nicht den realistischen Tatsachen, da du sehr wohl in dem Beruf arbeiten kannst (daher werden sämtliche Widersprüche nichts bringen, insbesondere wenn ihr auch noch Eigentum habt).

Eine 2. Ausbildung nach der 1. ist halt in dem Sinne reines Privatvergnügen - da hilft auch ein Rechtsbeistand nicht.


Andrea670 
Beitragsersteller
 27.06.2021, 20:20

Ok, jedoch darf gefühlt jeder 3. Dodel sich ein Haus auf Hartz V "kaufen" und muss nicht arbeiten gehen. Zudem ist es attestiert, dass ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten werde.

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LePetitGateau  27.06.2021, 20:22
@Andrea670

"Zudem ist es attestiert, dass ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten werde."

Weil deine Gesundheit nicht mitmacht ? Sattler geht aber? Das Attest ist wertlos, solange du nicht als berufsunfähig in deiner Branche eingestuft worden ist - aber dann wäre Sattler nicht machbar.

Bezüglich des BAB : Man kann es beantragen, heißt aber nicht dass man es auch gewährt bekommt. Wie gesagt, finanziell zu sehr abgesichert - du musst ja auch überlegen dass die Allgemeinheit das Vergnügen dann bezahlt (also klar werden die Steuerzahler nicht herangezogen, wenn ihr das sehr wohl selbst leisten könnt)

Kosten nicht tragen wollen und nicht können sind zwei Paar Schuhe. Hier ist es lediglich eine Angelegenheit von nicht wollen - schreibst du ja auch selbst

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BeviBaby  27.06.2021, 20:25
@Andrea670
Ok, jedoch darf gefühlt jeder 3. Dodel sich ein Haus auf Hartz V "kaufen" und muss nicht arbeiten gehen.

Unabhängig davon, dass das Unsinn ist... Die Welt ist nicht gerecht. Das ist tragisch, aber es ist halt so. Dass die Leute das machen können hat nichts mit deiner Situation zu tun, die sich dadurch kein Stück weit ändert.

Kurzum: Nur weil sich irgendwelche Dodel ein Haus auf Hartz V kaufen können, erhältst du trotzdem kein Geld, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Zudem ist es attestiert, dass ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten werde.

Arbeiten werde... arbeiten kann... arbeiten will... ich werde auch nicht mehr in dem Beruf arbeiten für das ich gerade mein duales Studium abschließe... das macht aber den Umstand nicht wett, dass ich diese Erstausbildung gemacht habe

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Andrea670 
Beitragsersteller
 27.06.2021, 20:26
@LePetitGateau

Na na, eine Berufsunfähigkeit beginnt auch mal im Kopf (attestiert ist attestiert und auch bei der Rentenstelle so eingestuft und bereits der neue Beruf als gut empfunden) und nicht in den Muskeln. Schreibst du hier nur deine Vermutungen oder weißt du es?

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LePetitGateau  27.06.2021, 20:28
@Andrea670

Ich weiß es, es schmeckt dir nur einfach nicht.

Dazu kommt auch: Mit deiner Ausbildung kann man ohne großen Umschulungsaufwand auch anderweitig - außerhalb der Hotelerie anfangen - es würde an ein Wunder grenzen wenn da eine 2. Ausbildung bezuschusst wird.

Leg gerne Widerspruch ein (unserer Meinung scheinen ja auch die Herrschaften vom Amt gewesen sein) und schau ob es besser wird. Stell dich aber darauf ein, dass du es eben selbst tragen musst.

+ Dein Mann und du bilden eine Bedarfsgemeinschaft, er ist finanziell für dich mitverantwortlich - ob er will oder nicht.

Da sind so viele Faktoren, die eine Bezuschussung aus meiner Sicht unmöglich machen (Alles aufgezählte + noch weiteres)

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Unterstützung kannste vergessen es ist deine zweite Ausbildung und ü30 da gibts nix


Andrea670 
Beitragsersteller
 27.06.2021, 20:18

Naja ganz so aussichtslos ist es da nicht. Klar ist es die 2. Ausbildung, jedoch habe ich die erste nicht in Deutschland gemacht und BAB darf jeder beantragen, der nachweisen kann dass er die Voraussetzungen erfüllt.

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