17 Jahre und arbeitsunfähig - was kann ich tun?

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Also erst einmal wünsche ich Dir eine Gute Besserung. Ich hoffe, dass Du Deine Krankheit irgendwann überstehst oder sie wenigstens besser wird!

Nun aber zu Deinen Fragen. Ein Freund von mir hat auch eine Krankheit, die Ihn leider arbeitsunfähig macht. Derzeit wird das erstmal über Deine Eltern laufen. Sobald Du aber älter bist, wirst Du vielleicht eine eigene Wohnung bekommen, falls Du nicht weiter bei Deinen Eltern leben möchtest, bis dahin.

Mein Freund ist inzwischen ein wahrer Rechtsexperte. Er hat sich viele aktuelle Gesetzesbücher durchgelesen und immer die wichtigsten Stellen für sich markiert. So schreibt er z.B. die Arbeitsagentur an, wenn die etwas rechtlich falsches macht und schreibt Ihnen sogar die Paragraphen auf, die sie hierbei nicht einhalten. Oft hören solche Behörden nur auf einen, wenn man sich wie ein Anwalt anhört.

Es ist schade, dass Du wohl lange nicht arbeiten werden kannst, aber lieber kümmer Dich um Deine Gesundheit; und tue da das was Du und Deine Ärtze für das richtige haltet. P.S. Man kann heutzutage sogar bis zum 32. Lebensjahr sein Abitur nachmachen und das sogar in einem Jahr! Und andere Schulabschlüsse gehen sogar noch schneller. Daher wäre dass das geringste Problem.


zahlenguide  06.10.2015, 03:41

vielleicht suchst Du auch nach Blogs im Internet von anderen Betroffenen. Die haben bestimmt schon viele rechtliche Kenntnisse gesammelt und sind sowas wie Spezialisten in Ihrem Fach.

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Zunächst solltest Du mal mit deinem Hausarzt reden und nach der Möglichkeit einer Feststellung einer Behinderung fragen - das macht zwar das Versorgungsamt aber den Arzt vorher zu fragen kann nicht schaden. Der kann auch im Anschluß an eine Ablehnung einen Widersprruch verfassen.

Je nach Grad deiner Behinderung bekommst Du lebenslang Kindergeld, Sozialhilfe und Wohngeld das verbessert zwar nicht deine gesundheitliche Situation aber Du bist später nicht auf Hartz IV angewiesen was (auch wenn es finanziell keinen Unterschied macht) eine kleine Erleichterung darstellt.

Ob man weil man nicht arbeiten kann, ein Mensch zweiter Klasse ist hängt davon ab, wie man sich und andere definiert. Leider definieren viele sich selbst und andere über deren Leistungsfähigkeit, das merkt man schon daran, dass die ersten beiden Fragen die sich Menschen bei einer Begegnung stellen, folgende sind:

Wie geht es dir?

Was machst Du? (In beruflicher Hinsicht)

Die erste Frage ist in der Regel rein rethorisch zu verstehen und nur die zweite interessiert uns wirklich. Da deine beruflichen Möglichkeiten beschränkt sind (meine übrigens auch) wirst du etwas anderes finden müssen über dass Du dich definierst. Auf jeden Fall solltest Du dir kein schlechtes Gewissen einreden (oder einreden lassen) weil Du nicht arbeiten kannst.

Hallo,

rechtlich kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde dir raten Ergotherapie im Rahmen einer Hilfsmittelversorgung/Wohnraumanpassung  in Anspruch zu nehmen (sofern noch nicht geschehen)

Auch mit deiner Erkrankung hast du die Möglichkeit dich in die Gesellschaft einzubringen. Ich denke da in Richtung Autobiographie  (á la "Als ich unsichtbar war" und "Taucherglocken und Schmetterlinge") Oder in Hilfsnetzwerken. Du bist jung und hast so viel zu geben, da bin ich mir sicher. 

Du bist nicht krank, du hast eine Krankheit. (Ich denke, du verstehst, was ich damit meine)

Ich wünsche dir viel Kraft auf deinem Weg💛

bekommst keine Beratung? manche arbeitsunfähigkeit ist nicht auf dauer. Du solltest aufjeden klären wie es um dich steht und ob du dauerhaft aurbeitsunfähig bist. lass dir auf alle Fälle eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit ausstellen.

Wundert mich total, dass du keine Beratung erhältst. Wo warst du überall? Es gibt auch für schwerste erkrankte und mehrfach Behinderte Arbeits Möglichkeiten, begleitete Rehamassnahmen und und und. Die steht echt viel Hilfe zu. Wende dich an den " fachdienst Eingliederungshilfe für Gesundheit und Soziales" deines Kreises. Da kannst du alle Unterstützung bekommen die du brauchst, auch zB eine pädagogische Unterstützung für Anträge, Formulare, Arbeitsplatz und Wohnungssuche.