Ich brauche finanzielle Unterstützung als azubi, wie und wo?

4 Antworten

Entsprechend geltendem Unterhaltsrecht / Unterhaltsverpflichtungen sind Deine Eltern Dir im Rahmen einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet .... und zwar als außerhalb des Elternhauses lebendem Auszubildenden gemäß Düsseldorfer Tabelle in Höhe von bis zu 860 Euro incl. !! des gesetzlichen Kindergeldes ( als ergänzendem Unterhalt ).

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Selbstverständlich wäre Dein Nettoauszubildendenentgelt bis auf einen Freibetrag von 90 Euro auf diesen Anspruch anzurechnen.

Sollten Deine Eltern nicht ausreichend leistungsfähig sein, so bestünde Anspruch auf BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) .... diese ist der Höhe nach begrenzt auf (Grundbetrag 723 Euro )

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-bab_ba013469.pdf

Anspruch auf Wohngeld gibt es für Auszubildende in einer Erstausbildung nicht.


Abdul81 
Beitragsersteller
 02.12.2021, 07:51

BAB hatte ich beantragt wurde abgelehnt was ich aber nicht verstehen kann da mein Vater durschnitt gehalt bekommt und für 4 personen im Haus sorgen muss, und dan hilft er mir noch die Miete zu bezahlen was echt viel ist.

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wilees  02.12.2021, 07:53
@Abdul81
BAB hatte ich beantragt wurde abgelehnt

weil Dein Vater ausreichend Einkommen erzielt .... ergo ist der Steuerzahler nicht zuständig.... auch wenn Dein Vater nach Deiner Auffassung nicht genug verdient.

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Solange Du in der Ausbildung bist, müssen Deine Eltern für Dich aufkommen. Ist das denen nicht möglich, bietet unser Sozialsystem Unterstützung.

ich glaube kaum, dass der Staat Dir helfen wird, da erstmal Deine Eltern in Deinem Alter unterhaltspflichtig sind