15 Sekunden-Regel YouTube Urheberrecht?

4 Antworten

Jein. Die 15 Sekunden/ 160 Zeichen/ 125 kB stehen schwarz auf weiß in §10 des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), siehe hier: https://www.buzer.de/10_UrhDaG.htm

Einfach ausgedrückt ist die Regelung aber für die Plattform wie z.B. YouTube und nicht für Dich. Sie soll u.a. dafür sorgen, dass nicht kleinste Schnipsel bereits beim Upload blockiert werden.

Das heißt in Deinem Beispiel: Du schnippelst Dir ein 15-Sekunden-Video aus bestehendem Material zurecht und lädst es hoch und es wird erstmal ohne zu fragen durchgelassen. Danach kommt aber evtl. trotzdem noch der Urheber und blockiert es irgendwann wieder.

Es gibt aber ein paar Ausnahmen für Dich, die dann wieder im Urhebergesetz (UrhG) stehen:

  1. Du nimmst einen Teil des Werkes und zitierst es, setzt Dich damit inhaltlich auseinander, gibst die Quelle an und veränderst es nicht. (§51 UrhG)
  2. Du nimmst einen Teil eines oder mehrer Werke und schneidest sie so zusammen, dass eine eigenständige Karikatur, Parodie oder Pastiche (Nachahmung) entsteht und lädst das dann hoch (YouTube-Kacke oder Memes wären da gängige Beispiele, §51a UrhG).

Für Dich sind in diesem Fall die 15 Sekunden vollkommen egal - kann auch deutlich mehr sein. Aber es kann natürlich sein, dass YT das erstmal sperrt und Du dann dagegen Einspruch erheben müsstest. Oder Du gibst vorher schon an, dass es sich um eine legale Nutzung handelt und es wird im Nachhinein überprüft (wenn es denn schon eingebaut ist).

Die Grenzen sind allerdings ziemlich fließend und gerade, wenn es um §51a geht, müssen erstmal überhaupt Urteile gefällt werden, wann es noch eine Parodie oder Pastiche ist und wann nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, das neue EU-Urheberrecht erlaubt es nicht, aus jedem YouTube-Video 15 Sekunden herauszuschneiden und weiterzuverwenden. Die Regelung beinhaltet eine umfassende Überarbeitung des europäischen Urheberrechts und stärkt die Rechte von Urhebern und Verlegern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es nach wie vor bestimmte Ausnahmen und Freistellungen gibt, die die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlauben, wie z.B. das Zitatrecht. Es ist ratsam, die neuen Bestimmungen genau zu verstehen und einzuhalten.

Die 15-Sekunden-Regel

Es handelt sich hierbei um eine Erklärung der Bedingungen, unter denen nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines oder mehrerer Werke Dritter enthalten, verwendet werden dürfen. Die Bedingungen sind:

  1. die Nutzung muss weniger als die Hälfte des Werkes ausmachen,
  2. das Werk muss mit eigenen Inhalten kombiniert werden
  3. das Werk muss geringfügig genutzt oder als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet werden.

Aber Achtung!
Auch wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann ein Urheber oder Rechteinhaber jederzeit Einspruch erheben.

https://www.youtube.com/watch?v=EsukqtuqJBU

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, darf man nicht, weil es sowas nicht gibt!