130€ Schadensersatz für Deo bei Edeka?

ruhrgur  02.10.2024, 17:23

Ein Rechtsanwalt kann keine Strafe festsetzen, es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Forderung. Was genau verlangt man von dir (Anlass, nicht Summe)?

GorillaGlue31 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 17:41

Stimmt

„Schadensersatz“ statt „Strafe“

Hab das nochmal bearbeitet

4 Antworten

Würde ich nicht zahlen und die Forderung papierschriftlich zurückweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du ja an der Kasse diese Deoflasche nicht dabei hattest und somit auch kein geplanter Diebstahl vorlag?

Dann hast Du sogar noch die Flasche bezahlt und aus diesem Grund ist ja wohl die Strafe von 130 Euro mehr als unverschämt? Kann mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Rechtens ist. Würde die Strafe auf keinen Fall bezahlen...

Kannst Du nicht mal mit dem Filialleiter über die Angelegenheit sachlich sprechen?


GorillaGlue31 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 17:44

Nein Ich hab die Flasche nur getestet und nicht mit gehen lassen.

Aber im Brief stand auch Vermögensdelikt theoretisch stimmt das ja zum Teil.

schwarzwaldkarl  02.10.2024, 17:49
@GorillaGlue31

Du hast das Deo getestet und Dich somit für den Kauf verpflichtet... Nachdem Du ja das Deo bezahlt hat, sollte das auch erledigt sein. Warum hat aber dieser Schaumeier Dich nicht sofort beim Testen darauf angesprochen und erst an der Kasse? Kann mir kaum vorstellen, dass der RA damit durch kommt...

GorillaGlue31 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 18:15
@schwarzwaldkarl

Ja stimmt, wurde dadurch zum Kauf verpflichtet und hab das auch getan nach der Aufforderung. Anscheinend wollte der Security ganz sicher sein, wenn das benutzte Deo noch da steht und ich ohne das Deo aus dem Edeka rausgehe, aber allein am Schreiben merkt man, dass die eine schwarze Seele besitzen.

Ich teste immer Deo das ich nicht kenne, erst einmal etwas auf die Hand. Da hat noch nie ein Mitarbeiter etwas gesagt. So lange du dich im Laden nicht von oben bis unten eingedieselt hast, kann der Laden nichts verlangen.

Dem Anwalt würd ich kurz und bündig mitteilen, das er sich seine unberechtigte Forderung abschreiben kann.


tinalisatina  02.10.2024, 18:58
So lange du dich im Laden nicht von oben bis unten eingedieselt hast, kann der Laden nichts verlangen.

Quatsch. Entweder es gibt Proben oder nicht. Du kannst auch nicht von einer Wurst abbeißen, um zu probieren.

Wird in dem Schreiben tatsächlich nichts weiter ausgeführt, man verlangt einfach Schadensersatz ohne weitere Konkretisierung? Sind die € 130,-- inkl. Rechtsanwaltsgebühren?

€ 130,-- Schadensersatz für eine Flasche Deodorant zu fordern, ist unverhältnismäßig. Sofern im Schreiben tatsächlich keine Begründung aufgeführt ist, solltest du schriftlich oder per beA (!) der Forderung widersprechen, darauf hinweisen, dass du das Deodorant bereits ersetzt hast und um eine Darlegung des vermeintlichen Schadens bitten, für den hier Schadensersatz verlangt wird.

Der Fall sollte eigentlich recht einfach gestrickt sein. Wende dich aber bitte im Zweifelsfall dennoch gerne an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

GorillaGlue31 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 18:11

Ich war selber etwas verwundert über den Brief, weil ich nicht wusste um was es genau geht und dort auch nichts angegeben wurde, was genau ich illegales gemacht habe. Einfach nur, dass ich bei einem Ladendiebstahl/Vermögensdelikt gestellt wurde und 130€ inklusive Anwaltskosten bezahlen muss.

Es muss sich aber scheinbar um dieses Deo handeln, da ich an dem Tag denen meine Anschrift gegeben habe, weil die mit Polizei gedroht haben und ich schnell zur Schule musste.

ruhrgur  02.10.2024, 18:15
@GorillaGlue31

Einen Schaden müssten sie dir erst einmal nachweisen. Dieser liegt nicht vor, da du das Produkt bereits ersetzt hast. Wenn man hier indes eine Vertragsstrafe („Fangprämie“) geltend machen will, müsste man dir ebenso erst einmal einen Diebstahl nachweisen. Sofern du noch minderjährig sein solltest (wegen dem Stichwort Schule) kann letzteres im Übrigen sowieso nicht gegen dich durchgesetzt werden.

Wie gesagt, im Zweifel erst einmal widersprechen und um entsprechende Darlegung bitten. Gegebenenfalls lässt sich die Sache schnell aus der Welt schaffen.