130€ Schadensersatz für Deo bei Edeka?
Vor ein paar Monaten habe ich bei Edeka eine Deoflasche benutzt um zu gucken wie das Deo riecht und hab’s dann wieder zurück gelegt. Die Security oder dieser Ladendetektiv hat mich dann nach der Kasse aufgehalten und mich dazu konfrontiert. Ich habe mit ihm dann bisschen gesprochen und am Ende sind wir zum Schluss gekommen, dass ich einfach die Deoflasche bezahle und das ein dummer Fehler war. Jetzt paar Monate später bekomme ich ein Brief vom Rechtsanwalt dass ich 130€ Schadensersatz zahlen soll.
Ist das dann ein rechtsgültiges Vermögensdelikt wenn ich am Ende dafür bezahlt habe und Edeka kein Minus gemacht hat?
Also würde ich damit vor Gericht gewinnen oder sollte ich lieber Strafe zahlen bevor es für mich nur noch teurer wird?
Ein Rechtsanwalt kann keine Strafe festsetzen, es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Forderung. Was genau verlangt man von dir (Anlass, nicht Summe)?
Stimmt
„Schadensersatz“ statt „Strafe“
Hab das nochmal bearbeitet
4 Antworten
Würde ich nicht zahlen und die Forderung papierschriftlich zurückweisen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du ja an der Kasse diese Deoflasche nicht dabei hattest und somit auch kein geplanter Diebstahl vorlag?
Dann hast Du sogar noch die Flasche bezahlt und aus diesem Grund ist ja wohl die Strafe von 130 Euro mehr als unverschämt? Kann mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Rechtens ist. Würde die Strafe auf keinen Fall bezahlen...
Kannst Du nicht mal mit dem Filialleiter über die Angelegenheit sachlich sprechen?
Du hast das Deo getestet und Dich somit für den Kauf verpflichtet... Nachdem Du ja das Deo bezahlt hat, sollte das auch erledigt sein. Warum hat aber dieser Schaumeier Dich nicht sofort beim Testen darauf angesprochen und erst an der Kasse? Kann mir kaum vorstellen, dass der RA damit durch kommt...
Ja stimmt, wurde dadurch zum Kauf verpflichtet und hab das auch getan nach der Aufforderung. Anscheinend wollte der Security ganz sicher sein, wenn das benutzte Deo noch da steht und ich ohne das Deo aus dem Edeka rausgehe, aber allein am Schreiben merkt man, dass die eine schwarze Seele besitzen.
auf jeden Fall nicht bezahlen und vielleicht mit dem Filialleiter klären...
Ich teste immer Deo das ich nicht kenne, erst einmal etwas auf die Hand. Da hat noch nie ein Mitarbeiter etwas gesagt. So lange du dich im Laden nicht von oben bis unten eingedieselt hast, kann der Laden nichts verlangen.
Dem Anwalt würd ich kurz und bündig mitteilen, das er sich seine unberechtigte Forderung abschreiben kann.
So lange du dich im Laden nicht von oben bis unten eingedieselt hast, kann der Laden nichts verlangen.
Quatsch. Entweder es gibt Proben oder nicht. Du kannst auch nicht von einer Wurst abbeißen, um zu probieren.
Wird in dem Schreiben tatsächlich nichts weiter ausgeführt, man verlangt einfach Schadensersatz ohne weitere Konkretisierung? Sind die € 130,-- inkl. Rechtsanwaltsgebühren?
€ 130,-- Schadensersatz für eine Flasche Deodorant zu fordern, ist unverhältnismäßig. Sofern im Schreiben tatsächlich keine Begründung aufgeführt ist, solltest du schriftlich oder per beA (!) der Forderung widersprechen, darauf hinweisen, dass du das Deodorant bereits ersetzt hast und um eine Darlegung des vermeintlichen Schadens bitten, für den hier Schadensersatz verlangt wird.
Der Fall sollte eigentlich recht einfach gestrickt sein. Wende dich aber bitte im Zweifelsfall dennoch gerne an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
LG
Ich war selber etwas verwundert über den Brief, weil ich nicht wusste um was es genau geht und dort auch nichts angegeben wurde, was genau ich illegales gemacht habe. Einfach nur, dass ich bei einem Ladendiebstahl/Vermögensdelikt gestellt wurde und 130€ inklusive Anwaltskosten bezahlen muss.
Es muss sich aber scheinbar um dieses Deo handeln, da ich an dem Tag denen meine Anschrift gegeben habe, weil die mit Polizei gedroht haben und ich schnell zur Schule musste.
Einen Schaden müssten sie dir erst einmal nachweisen. Dieser liegt nicht vor, da du das Produkt bereits ersetzt hast. Wenn man hier indes eine Vertragsstrafe („Fangprämie“) geltend machen will, müsste man dir ebenso erst einmal einen Diebstahl nachweisen. Sofern du noch minderjährig sein solltest (wegen dem Stichwort Schule) kann letzteres im Übrigen sowieso nicht gegen dich durchgesetzt werden.
Wie gesagt, im Zweifel erst einmal widersprechen und um entsprechende Darlegung bitten. Gegebenenfalls lässt sich die Sache schnell aus der Welt schaffen.
Nein Ich hab die Flasche nur getestet und nicht mit gehen lassen.
Aber im Brief stand auch Vermögensdelikt theoretisch stimmt das ja zum Teil.