12k Tornado Vape mitnehmen in den Urlaub?

1 Antwort

DEINE???? Na dann erkläre mir mal, wie du etwas besitzen willst, das in der kompletten EU VERBOTEN ist und dessen Nutzung in DE eine STRAFTAT ist?!?

Und sorry aber mit dem Verbot hat sich die Mitnahme erledigt.


jort93  29.03.2025, 12:32

Wenn der Besitz verboten ist hast du doch sicher eine Quelle dafür...

sunnymarie32  29.03.2025, 15:33
@jort93

Natürlich, das steht so in der TPD 2 für Europa und im Tabakerzeugnisgesetz bzw der Tabakerzeugnisverordnung für Deutschland

jort93  29.03.2025, 15:43
@sunnymarie32

Nein, dort ist nur das inverkehrbringen verboten, nicht aber der Besitz.

jort93  29.03.2025, 15:47
@jort93

Das steht in § 14 Absatz 2 Nr. 2 Tabakerzeugnisgesetz

(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, die Nikotin enthalten, dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
1. Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben,
2. elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.

Der Besitz wird weder im Tabakerzeugnisgesetz, noch in der TPD 2, verboten.

sunnymarie32  29.03.2025, 21:47
@jort93

Schnucki, wenn etwas NICHT "in Verkehr" gebracht werden darf, kannst du dieses Etwas LEGAL weder besitzen, noch konsumieren, denn dieses Inverkehrbringen schließt auch den Import ein.

jort93  29.03.2025, 21:49
@sunnymarie32

Das ist wieder falsch.

Das das inverkehrbringen verboten ist heißt nur dass der verkäufer der ihm das verkauft hat, wenn er es denn in der EU gekauft hat, sich strafbar macht. Denn derjenige der ihm das verkauft hat, hat es in den verkehr gebracht.

Aber er als besitzer macht sich nicht strafbar.

Und der konsum ist sowieso nicht verboten, das ist der größte unsinn. Nichtmal der konsum von kokain oder sonstwas ist verboten.

sunnymarie32  29.03.2025, 23:34
@jort93

Auch das ist NICHT falsch. Wenn du mal aufhören würdest diesen Müll zu verteidigen und statt dessen einfach mal nachdenkst, kämst du sehr schnell darauf, das man nichts LEGAL besitzen kann, das ILLEGAL ist. Und da dieser Kram nicht in die EU importiert werden darf, ist es hier NICHT LEGAL.

Besitzer kann von diesem Dreck niemand sein, das ist juristisch unmöglich, da man kein Eigentum an illegalem Gut erwerben kann.

Sorry, aber NATÜRLICH stellt spätestens der Konsum in DE eine STRAFTAT dar. Versuche bitte nicht, mir MEIN FACHGEBIET erklären zu wollen.

Entschuldigung, aber das ist keineswegs Unsinn, das ist ein simpler Fakt. Auch hier gilt nämlich "ist das Gut selbst illegal, kann man es nicht LEGAL konsumieren.

jort93  30.03.2025, 00:00
@sunnymarie32
das ILLEGAL ist

Ist nicht illegal

Besitzer kann von diesem Dreck niemand sein, das ist juristisch unmöglich, da man kein Eigentum an illegalem Gut erwerben kann.

Ist nicht illegal

MEIN FACHGEBIET

Du bist Anwalt? Anscheinend kein guter...

Du hast bisher keine quelle gezeigt in der steht das es illegal ist, die von dir genannten quellen sagen ja explizit dass nur das inverkehrbringen illegal ist.

Dein problem ist dass du annimmst das es illegal ist, das ist frei erfunden. Das steht halt schlicht nirgendwo.

jort93  30.03.2025, 00:20
@sunnymarie32

Du kennst dich offensichtlich nicht mit recht aus, denn auch abgesehen von deiner bahauptung in diesem fall, behauptest du auch ganz viel anderes zeug das schlicht falsch ist.

das ist juristisch unmöglich, da man kein Eigentum an illegalem Gut erwerben kann.

Ist falsch, siehe z.B. BGH 3 StR 295/05. Da hat jemand einer anderen person heroin geklaut, und das wurde als diebstahl gewertet, dementsprechend ist das heroin eigentum gewesen. Ohne eigentum kein diebstahl.

NATÜRLICH stellt spätestens der Konsum in DE eine STRAFTAT dar

Ist auch völliger unsinn, man kann etwas natürlich auch konsumieren ohne es überhaupt zu besitzen(nicht das besitz in diesem fall eine straftat wäre). Siehe z.B. https://www.rgra.de/konsum-strafbar/

Das sind ganz Grundlegende dinge die allgemein bekannt sind. Du kennst dich vielleicht mit Vapen aus, aber das heißt nicht dass du dich auch mit Recht auskennst.

sunnymarie32  30.03.2025, 12:10
@jort93

Ja, bastel dir die Welt ruhig so hin, wie es dir gefällt, aber beschwere dich hinterher nicht, wenn du eins auf den Deckel kriegst, weil deine Meinung doch nicht geltender Rechtssprechung entspricht.

jort93  30.03.2025, 13:01
@sunnymarie32

Ich habe doch geltende rechtsprechung vom BGH verlinkt. Man würde meinen dass der Bundesgerichtshof Ahnung hat. Wo ist deine Quelle?

sunnymarie32  30.03.2025, 14:42
@jort93

DU hast hier was zu BTM verlinkt, aber hier geht es nicht um BTM

jort93  30.03.2025, 14:50
@sunnymarie32

Du hast allgemeine aussagen gemacht, wie "das ist juristisch unmöglich, da man kein Eigentum an illegalem Gut erwerben kann", die kann man allgemein widerlegen.

Du behauptest doch dass es nicht nicht geltender Rechtssprechung entspricht aber warst nicht in der Lage defür eine einzige Gerichtsentscheidung oder paragraphen zu verlinken. Und was nicht explizit verboten ist, ist in deutschland pauchal erlaubt(Siehe StGB paragraph 1), es muss nicht explizit erlaubt werden.
Du hast die TPD 2 und das Tabakerzeugnisgesetz bzw Tabakerzeugnisverordnung erwähnt, aber in beiden steht nicht das es verboten ist, nichts von verbotenen konsum, nichts von verbotenen besitz, also wie kommst du dadrauf?
Bisher nur wilde behauptungen ohne irgenddwelche quellen.

sunnymarie32  30.03.2025, 16:10
@jort93

Ich sag ja... Glaube was DU möchtest, aber übernimmst du dann die Strafen, wenn sich jemand darauf verlässt, das DU keinen Bullshit erzählst?!?

jort93  30.03.2025, 16:22
@sunnymarie32

Übernimmst du die kosten wenn jemand sein legales eigentum wegwirft?

Wenn ja, denn übernehme ich die kosten auch.

RayAnderson  30.03.2025, 18:00
@jort93
Das das inverkehrbringen verboten ist heißt nur dass der verkäufer der ihm das verkauft hat, wenn er es denn in der EU gekauft hat, sich strafbar macht. Denn derjenige der ihm das verkauft hat, hat es in den verkehr gebracht.

Deine Jura Kenntnisse sind arg lückenhaft.

Differenzierung ist das Stichwort.

Illegale Produkte bleiben illegal, auch bei jedem mutmaßlichen Käufer oder nachfolgendem Besitzer.

Die Strafbarkeit wird separat betrachtet.

Ein illegales Produkt, das vom Zoll entdeckt wird, ist immer einzuziehen.

Bei dem Beispiel des FS handelt es sich um Ware, die nicht den Anforderungen der EU entsprechen. Deswegen stellen sie allein bereits eine illegale Ware dar. Darüber hinaus ist die Ware weder versteuert, noch verzollt.

Bei Schmuggel (rechtswidriger Transport von Waren über eine Landesgrenze) illegaler Produkte, führt es zu weiteren Rechtsverletzungen.

sunnymarie32  30.03.2025, 19:52
@jort93

Welches LEGALE Eigentum?!

Kannst oder willst du nicht verstehen, das "das ist VERBOTEN" generell gilt und nicht nur den Verkauf betrifft?

jort93  30.03.2025, 22:06
@RayAnderson

Es ist eben nicht illegal, in keinem Gesetz steht das.

"das ist VERBOTEN"

Würde generell gelten, aber das steht halt nirgendwo. Das ist frei erfunden. Nirgendwo steht dass solche vapes verboten sind.

Darüber hinaus ist die Ware weder versteuert, noch verzollt

Das es nicht versteuert ist, ist richtig, aber es gibt ja entsprechende reisefreimengen. Du musst ja auch keine einzige Schachtel Zigaretten versteuern. Daher ist das für nicht kommerzielle Nutzung okay.

Bei Schmuggel (rechtswidriger Transport von Waren über eine Landesgrenze) illegaler Produkte, führt es zu weiteren Rechtsverletzungen.

Nun, es ist ja nicht verboten. Inverkehrbringen ist dort nicht genau definiert, aber wenn man in betrachtet wir es an andren stellen von der EU definiert ist ( https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html ) entspricht es etwa einer "erstmaligen entgeltlichen oder unentgeltlichen Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt", du siehst, nichts von Besitz, oder konsum. Da fällt der Transport von einem EU Land in ein anderes, von einem Verbraucher der eine einzige für sich selbst gekauft hat, wohl kaum runter.

sunnymarie32  30.03.2025, 23:15
@jort93

Sorry, aber egal was DU dir zusammenreimst, VERBOTEN heißt nicht "wenn du das Ding einmal hast, kannste das auch behalten".

Und nö, es gibt GENAU NULL Freimengen für den Schmuggel illegaler Waren. Steuerfreimengen gibt es generell nur für LEGALE Waren, die man LEGAL erworben hat.

Und auch das erkläre ich dir gern nochmals, auch wenn es dir selber klar sein müsste, hättest du deinen Link auch mal gelesen, denn dort steht sinngemäß, das es keine feste Definition für den Begriff "Inverkehrbringen" gibt. Dieser ist durchaus erfüllt, wenn man eine Ware von einem Händler/Hersteller kauft.

Und nix für ungut, aber wann verstehst du endlich, das man nichts LEGAL besitzen oder konsumieren kann, das man sich auf illegalen Wegen verschafft hat?!

RayAnderson  31.03.2025, 01:21
@jort93
Es ist eben nicht illegal, in keinem Gesetz steht das.

WOW... Trotz lässt ein illegales Produkt auch nicht legal werden

jort9330.03.25, 22:06:56
"das ist VERBOTEN"

Was soll das sein...? Der Versuch einer Verleumdung?

Wo stammt diese Aussage her?

Das ist frei erfunden.

JA... und zwar von Dir!

Das es nicht versteuert ist, ist richtig, aber es gibt ja entsprechende reisefreimengen.

Reisefreimengen von illegalen Produkten... WOW... 🤣🤣🤣

NEIN... es existieren keine Freimengen von illegalen Produkten!

Nun, es ist ja nicht verboten.

Was verstehst Du an dem Begriff "illegal" nicht?

Deine trotzige Haltung ändert nichts daran, dass dieses Produkt illegal ist.

Ich verstehe Deine infantile Haltung.

Du meinst wenn Du etwas gekauft hast, dann hat es Dir niemand mehr wegzunehmen. Ob es sich um ein illegales Produkt handelt, das hat nicht zu interessieren...

Sorry, aber so funktioniert diese Welt nicht!