125er unter 18 anmelden?

3 Antworten

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/artikel.274605.php

Zulassung auf Minderjährige

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist daher grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass

  • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt,

oder

  • diese Person aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis (Trikes mit A1 ab 16 J., begleitetes Fahren ab 17 J.) die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen kann.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Zustimmung muss schriftlich erklärt werden. Entsprechend sind bei der Zulassung auch die Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen.


Valkoreon 
Beitragsersteller
 01.09.2019, 23:50

Also darf ich sie mit meinem a1 und der Einverständniserklärung +perso anmelden?

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Die Kosten der Versicherung kommen auf das Motorrad an:

Es gibt Quoten für Fahrzeuge, wie oft diese in Unfälle verwickelt waren. Je nachdem, wie höher diese Quote ist, steigt der Preis der Versicherung. No-Name-Maschinen sind meist günstiger als bekannte Marken.

Kosten für die Versicherung kannst du auf ca. 1000€ im Jahr schätzen, mal mehr, mal weniger.

Aber: Es wäre viel Schlauer, wenn deine Eltern das Motorrad versichern bzw. anmelden, aus mehreren Gründen:

  • Du bist Fahrranfänger, heißt die Prozente sind sehr hoch (also ist teurer)
  • Wenn du "nur" mitfährst, und über deine Eltern versichert und angemeldet bist, ist es günstiger, und du kannst diese Prozente dann irgendwann übernehmen, geht oft schneller, als diese selbst abzubauen

Meine Empfehlung: frag deine Eltern, ob sie es für dich anmelden und versichern (zahlen kannst du es ja immernoch). Du solltest noch als Fahrer eingetragen werden, da du ja fährst. Ist günstiger und macht mehr Sinn

Edit: 125er ist Steuerfrei, hab ich vergessen, aber sonst alles beim alten


Valkoreon 
Beitragsersteller
 01.09.2019, 23:52

Leider nicht möglich es darüber anzumelden. Meine Pflegeeltern sind nicht dazu bereit. Andere Personen die in Frage käme kämen haben nicht den nötigen Führerschein. Wäre es aber auch ohne möglich?

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EyKeinName  02.09.2019, 00:09
@Valkoreon

Ich will dir und deinen Pflegeeltern nicht zu nahe treten, aber irgendwie versteh ich deren Logik nicht. Es ist von deinen Pflegeeltern aus "okay", dass du ein Motorrad hast, fährst, versicherst und anmeldest, aber wenn sie dir ein bisschen beim Geld sparen helfen wollen, dann sagen sie nein? Das ist unsinnig

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emesvau  02.09.2019, 08:33
@Valkoreon

Servus, um eine Versicherung für ein A1-Motorrad abschließen zu können ist nicht der Führerschein der Klasse A1 notwendig.

Im Klartext heißt das: du brauchst nicht den A1-Führerschein um ein Motorrad versichern zu können.

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Ist möglich.

Bei Minderjährigen ist eine Zulassung als Halter nur dann möglich wenn man bereits das Mindestalter für die Führerscheinklasse erreicht hat. Das ist bei dir der Fall.

Deine Eltern müssen dennoch zustimmen.

Versicherung -> wäre günstiger wenn sie via Zweitfahrzeugregelung über Eltern oder ältere Geschwister läuft.

Eine 125er für den A1 (also 11 kW maximale Leistung) ist steuerfrei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.